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Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: MedienG LSA
Gliederungs-Nr.: 2251.28
Normtyp: Gesetz

Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2013 (GVBl. LSA S. 2)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Programmgrundsätze3
Unzulässige Angebote, Jugendschutz, Gewinnspiele und Verbraucherschutz4
Kurzberichterstattung, Übertragung von Großereignissen; Informationsrechte5
Europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen6
Finanzierung, Werbung, Teleshopping und Sponsoring7
Regionalfensterprogramme8
Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweit verbreiteten Fernsehen9
Sicherung der Meinungsvielfalt im landesweit verbreiteten Rundfunk10
Datenschutz im Bereich der privaten Medien11
  
Abschnitt 2 
Zulassung 
  
Zulassungserfordernis12
Grundsätze für das Zulassungsverfahren13
Persönliche Zulassungsvoraussetzungen14
Sachliche Zulassungsvoraussetzungen15
Auswahlgrundsätze, Zuweisungsregeln16
Inhalt der Zulassung17
Verlängerung der Zulassung18
Private lokale oder regionale Fernsehprogramme19
Pilotprojekte zur Erprobung neuer Übertragungstechniken, neuer Rundfunkangebote und neuer Telemedien; Medienforschung20
  
Abschnitt 3 
Bürgermedien, Einrichtungs- und Ereignisrundfunk 
  
Offene Kanäle21
Nicht kommerzieller lokaler Hörfunk22
Einrichtungs- und Ereignisrundfunk23
  
Abschnitt 4 
Pflichten der Rundfunkveranstalter 
  
Verantwortlichkeit für das Rundfunkprogramm24
Aufzeichnungspflicht25
Gegendarstellung26
Auskunftspflicht und Beschwerderecht27
Verlautbarungspflicht28
Sendezeit für Dritte29
Versorgungspflicht30
Informationspflicht31
Zulieferung von Beiträgen zu lokalen oder regionalen Sendungen und Beteiligungsmöglichkeiten32
  
Abschnitt 5 
Übertragungskapazitäten 
  
Zuordnung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten33
Zuordnung von drahtlosen Übertragungskapazitäten33a
Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter durch die zuständige Landesmedienanstalt33b
Digitalisierung der terrestrischen Übertragungskapazitäten34
Nutzung der Kabelübertragungskapazitäten35
Rangfolge der Kabelkanalbelegung bei der Verbreitung und Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen und Telemedien36
Weiterverbreitung37
Plattformen38
Regelungen für Plattformen38a
Belegung von Plattformen38b
Technische Zugangsfreiheit38c
Entgelte, Tarife38d
Vorlage von Unterlagen, Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation38e
Maßnahmen durch die zuständige Landesmedienanstalt38f
Überprufüngsklausel39
  
Abschnitt 6 
Medienanstalt Sachsen-Anhalt 
  
Rechtsform, Recht auf Selbstverwaltung, Sitz, Organe und Fachausschüsse40
Aufgaben und Beteiligungen41
Zusammensetzung und Amtszeit der Versammlung42
Aufgaben der Versammlung43
Arbeitsweise der Versammlung44
Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstands45
Aufgaben des Vorstands46
Arbeitsweise des Vorstands47
Rechtsstellung der Mitglieder der Versammlung und des Vorstands48
Geschäftsstelle, Direktor, Bedienstete49
Haushalts- und Rechnungswesen50
Finanzierung durch Rundfunkbeiträge und durch Verwaltungskosten51
Finanzierung durch Abgaben der Rundfunkveranstalter52
Satzungen und Richtlinien zu Staatsverträgen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden53
Rechtsaufsicht über die Medienanstalt Sachsen-Anhalt54
  
Abschnitt 7 
Aufsichtsbefugnisse der Medienanstalt Sachsen-Anhalt gegenüber Rundfunkveranstaltern, Anbietern, Anbietern von Plattformen sowie Betreibern von technischen Übertragungseinrichtungen und Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Medienanstalt Sachsen-Anhalt 
  
Ausübung der Aufsichtsbefugnisse55
Auskunfts- und Vorlagerechte56
Veranstaltung von Rundfunk ohne Zulassung57
Rücknahme der Zulassung58
Beanstandung von Rechtsverstößen bei der Verbreitung von Rundfunk, Ruhen der Zulassung59
Widerruf der Zulassung60
Behandlung von Rechtsverstößen bei der Weiterverbreitung von Rundfunk61
Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Medienanstalt Sachsen-Anhalt62
  
Abschnitt 8 
Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten63
  
Abschnitt 9 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften64
Einschränkung von Grundrechten65
Sprachliche Gleichstellung66