Skoda Rapid: Wie kann die Gewährleistung beim VW Skandals weiterhelfen?

12.11.2015 194 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Die Limousine Skoda Rapid ist eines der vielen Modelle, die mit dem EA 189-Stickoxid-Problem zu kämpfen haben. Fachanwälte, die bereits mehrere tausend betroffene Fahrzeugbesitzer vertreten, informieren über wichtige Autobesitzerrechte.

"Wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die fragliche Software in Ihrem Fahrzeug zum Einsatz kommt". Diese Worte mussten auch etliche Skoda Rapidbesitzer nach einem Internetcheck lesen. Wenn bestätigt ist, dass das eigene Auto direkt vom VW Abgasskandal betroffen ist, dann stellt sich für die Autobesitzer die Frage, wie es nun weitergeht. Für nicht wenige Betroffene steht nach immer neuen Hiobsbotschaften in der Presse fest, dass sie sich zur Wehr setzen wollen. Und tatsächlich sind die Autokäufer im VW Skandal alles andere als rechtelos. Es gibt sehr unterschiedliche Ansatzpunkte.

 

Da das Modell Skoda Rapid seit dem Herbst 2012 verkauft wird, gibt es etliche Autobesitzer, die ihr Fahrzeug noch nicht lange haben und noch auf die Gewährleistung zurückgreifen können. Zeigen sich innerhalb der zweijährigen Gewährleistung Fahrzeugmängel, dann bietet das Gesetz den Käufern viele unterschiedliche Rechte. Im Fall eines Automangels wie der TDI-Abgasproblematik nicht nur die Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur verlangen. Im Fall des Skoda Rapid ist die Reparatur derzeit allerdings noch garnicht möglich. Bei den 1.6 TDI-Motoren ist es laut Presseberichten sehr aufwändig, den Abgasmakel zu beheben: Die Motoren müssen technisch verändert werden. Bei Neuwagenkäufen wird daher für so manchen Autokäufer ein anderes Gewährleistungsrecht interessant: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos gefordert werden. Wenn sich weder die Reparatur noch di Neulieferung sich nicht umsetzen lassen, können die Autokäufer alternativ Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs einfordern.

 

Wenn keine Gewährleistung oder Garantie mehr eingreift, gibt es andere interessante rechtliche Ansatzpunkte: Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung. Ein vom Bundestag in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten betont, dass wegen der gezielten Manipulationen der EA 189-Motoren solche Ansprüche gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Im Fall eines Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst. Dort hat die Volkswagen AG mitteilen lassen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde.

 

Wenn Autokäufer skeptisch geworden sind und sich wehren wollen, dann können sie auch unterschiedliche Rechte und Ansatzpunkte zurückgreifen, wie bereits die kurze Zusammenfassung aufzeigt. Allerdings lässt die erste Reaktion des VW-Konzerns im Klageverfahren ahnen, dass die praktische Umsetzung dieser Rechte für die betroffenen Autofahrer alles andere als einfach werden kann. Daher sollten sich Skoda Rapid-Besitzer, die schon sicher wissen, dass ihr Fahrzeug unter dem Abgasmangel leidet, sich rechtliche Unterstützung sichern.

 

Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, ob im konkreten Fall noch Gewährleistungsrechte gelten gemacht werden können und ob wichtige Fristen sich ggf. ihrem Ende nähern. In diesen Fällen werden rechtliche Maßnahmen wie etwa Güteverfahren bei staatlich anerkannten Stellen relevant, die das Ablaufen von Fristen zu unterbrechen. Wenn Rapid-Besitzer ihre Rechte in VW Skandal wahren und sichern lassen möchten, sollte sie nicht zögern, sich rechtlichen Beistand zu holen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Abgasskandal befinden auf der Internetseite www.vw-schaden.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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