Wie man sie erkennt und welche Strafen drohen, wenn man PCR- oder Schnelltests fälscht
Seit beinahe 2 Jahren hat sich unser Privat- und Wirtschaftsleben enorm verändert. Corona-Tests sind fast überall (immernoch) verpflichtend, deshalb gibt es auch weiterhin Personen, die diese fälschen.
Corona-Schnelltest-Betrug erkennen und aufdecken
Eines der größten Probleme in Bezug auf die Pandemie heutzutage ist, die gefälschten von den echten Corona-Tests zu unterscheiden. Dies ist derweil eine große Aufgabe der Behörden Deutschlands.
Leider ist festzustellen, dass sich nicht immer erkennen lässt, ob ein Test gefälscht wurde oder nicht, aber wir haben hier ein paar Kriterien festgeschrieben, anhand derer man einen besseren Überblick bekommt.
Zunächst sollten Sie, wenn Sie einen Test überprüfen möchten oder müssen, die Tests digital als Testzertifikat per App kontollieren. Das ist möglich über die CovPassCheck-App oder über die Corona-Warn-App. Bei Testergebnissen, die per Mail als PDF-Datei zugeschickt werden, sollten Sie sich stets die originale Mail vorzeigen lassen, um sicherzustellen, dass der Test auch von einem Berechtigten (Arzt, Testzentrum, etc.) ausgestellt wurde. Auf den PDFs sollten Sie zusätzlich das Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme überprüfen sowie die Schriftart- und Größe checken. Um ganz sicher zu gehen können Sie auch den Aussteller googlen und überprüfen, ob es das Testzentrum gibt und ob es zur jeweiligen Zeit überhaupt in Betrieb gewesen ist. Viele Testzentren haben im letzten halben Jahr aufgrund zunehmender Impfbereitschaft in der Bevölkerung geschlossen.
Diese Pflichten und Rechte haben Sie als Arbeitgeber bei Schnelltest- oder PCR-Betrug
Für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter tragen Sie als Arbeitgeber eine große Verantwortung während der Pandemie. Sie haben gegenüber Ihren Angestellten ein Weisungsrecht. Dieses erlaubt es Ihnen, Ihre Angestellten dazu zu veranlassen, sich vor Arbeitsbeginn testen zu lassen und Ihnen das Ergebnis mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei einer 3-G-Regel ist dies sogar zum Teil verpflichtend, § 3 ArbSchG.
Treffen Sie dabei auf Widerstand oder haben Sie sogar Fälscher unter Ihren Angestellten, so bieten diese keine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung an und Sie können als Arbeitgeber die Zahlung des Lohns verweigern - es entsteht kein Annahmeverzug nach § 615 BGB. Darüber hinaus können Sie eine Abmahnung ausprechen und bei mehrmaligem Verstoß den Arbeitsvertrag mit diesem Angestellten kündigen. Beim Vorzeigen eines gefälschten Tests können Sie den Angestellten auch fristlos kündigen.
Das Fälschen eines Schnelltests oder PCR-Tests kann ein Bußgeld bis zu 25.000 EUR oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Rechtliche Konsequenzen
Das StGB bestraft das Fälschen und Benutzen eines Schnelltests oder PCR-Tests als Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, § 279 StGB. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei diesem Vergehen. Es ist jedoch nicht nur strafbar, den gefälschten Test gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft vorzuzeigen, sondern auch dann, wenn Sie sich mit dem gefälschten Test Zugang zu einer Bar oder einer Diskothek verschaffen. Vor der Neufassung der §§ 277 ff. StGB am 24.11.2021 war dies nicht strafbar. Das Ergebnis eines Selbsttests zu fälschen ist aber nicht strafbar, weil es nicht in den Tatbestand des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 279 StGB) fällt. Das liegt daran, dass der Test nicht von einer dritten Stelle ausgestellt wurde und somit lediglich eine schriftliche Lüge ist. Dies ist zwar ethisch verwerflich, aber nicht strafbar.
Gesetze können sich jedoch schnell verändern und höhere Strafen mit sich bringen. Zum Beispiel könnten in Zukunft PCR-Tests als Urkunde klassifiziert werden, was dazu führen würde, dass sie vom § 267 StGB (Urkundenfälschung) erfasst werden. Ein Verstoß begründet ein Strafmaß von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von höchstens 5 Jahren.
Die neue Regierung der Ampel-Koalition möchte die Strafen noch verstärken mit dem künftigen Corona-Regelwerk: bis zu 5 Jahre Haft für das Fälschen von Corona-Schnelltests, PCR-Tests & Co. Die wissentliche Nutzung soll strafbar werden und es soll eine verschäfrte Strafe für "besonders schwere Fälle" - also Bandenkriminalität oder gewerbsmäßiges Handeln mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geben.
Wir können Ihnen helfen
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie in unserer Kanzlei unter der 04202/638370 an. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!
Quellen
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-betrugsmaschen-diese-strafen-erwarten-coronatest-und-impfpassfaelscher.a12f9945-4baa-4152-b012-25a8e501aa7f.html
https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/bodenseekreis/corona-schnelltests-lassen-sich-leicht-faelschen-doch-wer-das-tut-macht-sich-strafbar;art410936,10827784
https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/corona-test-im-arbeitsverhaeltnis.html
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/1969/corona-tests-und-covid-19-impfung-am-arbeitsplatz
https://dejure.org/gesetze/StGB/279.html (Neufassung des § 279 StGB)
https://rechtsanwaltkaufmann.de/arbeitsrecht/arbeitgeber-einen-gefaelschten-impfpass-melden-folgen-und-strafen-fake-impfausweis
https://rechtsanwaltkaufmann.de/arbeitsrecht/gefaelschte-pcr-tests-und-corona-schnelltest-betrug-folgen-und-strafen