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Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LFAG
Gliederungs-Nr.: 6022-1
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften
(Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)

Vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 413)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Grundlagen 
  
Grundsätze für Aufwendungen und Auszahlungen sowie Erträge und Einzahlungen der kommunalen Gebietskörperschaften1
Zuweisungen des Landes2
Umlagen des Landes3
Kommunale Umlagen4
  
Teil 2 
Finanzzuweisungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs 
  
Abschnitt 1 
Finanzausgleichsmasse 
  
Zusammensetzung der Finanzausgleichsmasse, Steuerverbundquote5
Mindestfinanzausstattung6
Symmetrieansatz7
Übergangsregelungen und Abrechnungen8
Aufteilung der Finanzausgleichsmasse9
  
Abschnitt 2 
Allgemeine Finanzzuweisungen 
  
Aufteilung der allgemeinen Finanzzuweisungen10
Gesamtschlüsselmasse11
Aufteilung und Verwendung der Gesamtschlüsselmasse12
Schlüsselzuweisungen A13
Schlüsselzuweisungen B14
Ausgleichsmesszahl15
Finanzkraftmesszahl16
Steuerkraftmesszahl17
Zuweisungen zum Ausgleich von Beförderungskosten18
Zuweisungen für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte19
Zuweisungen an den Bezirksverband Pfalz20
Ausgleichsstock21
Zuweisungen aus Anlass kommunaler Gebietsänderungen22
Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz23
Zuweisungen zur Entlastung bei kommunalen Liquiditätskrediten24
  
Abschnitt 3 
Zweckgebundene Finanzzuweisungen 
  
Aufteilung der zweckgebundenen Finanzzuweisungen25
  
Teil 3 
Weitere Zuweisungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs 
  
Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer26
Zuweisungen zu den Kosten der Kriegsfolgenhilfe27
Ausgleichsleistungen aus Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes28
Sonstige Zuweisungen29
  
Teil 4 
Umlagen 
  
Finanzausgleichsumlage30
Kreisumlage31
Verbandsgemeindeumlage32
Bezirksverbandsumlage33
Ausschluss von Umlagenerhöhungen34
  
Teil 5 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Einwohnerzahl, Gebietsstand35
Festsetzung und Berichtigung36
Abrundung, Zahlungen und Aufrechnung37
Auskunftspflicht38
Verjährung39
  
Teil 6 
Evaluation und prozedurale Absicherung 
  
Beobachtungs- und Anpassungspflicht, Evaluation40
Prozedurale Absicherung41
  
Teil 7 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelung für die Ausgleichsleistungen aus den Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes gemäß § 2842
Verwaltungsvorschriften43
Änderung des Landesgesetzes über freiwillige Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Neumagen-Dhron, Bernkastel-Kues und Schweich an der Römischen Weinstraße im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform44
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Braubach-Loreley45
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg46
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau47
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel48
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen49
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein50
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rheinauen51
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land52
Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim53
Änderung des Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden54
Änderung des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land55
Änderung des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Guntersblum in die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim56
Änderung des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn57
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl58
Änderung des Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Betzdorf und Gebhardshain59
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Hettenleidelheim60
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel61
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr62
Änderung des Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg63
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach64
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen65
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll66
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg67
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau68
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen69
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück70
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Altenkirchen (Westerwald) und Flammersfeld71
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel72
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen73
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Sobernheim und Meisenheim74
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg75
Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land76
Änderung des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Neitersen und Obernau77
Änderung der Landkreisordnung78
Änderung des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform79
Änderung des Schulgesetzes80
Änderung der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung81
Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes und des Landesgesetzes über die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz82
Änderung des Landesaufnahmegesetzes82a
Änderung des Landesgesetzes zur Bildung eines Sondervermögens "Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0)83
Änderung des Landesstraßengesetzes84
Änderung des Nahverkehrsgesetzes85
Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften86
Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes86a
Übergangsregelung für Abschlagszahlungen im Jahr 2023 und für Berichtigungen87
Inkrafttreten88