WGF: Angebote zum Aufkauf von WGF Anleihen – Fachanwalt rät zur Obacht

21.12.2012 293 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Es gibt die ersten Angebote, dass Anleger ihre WGF Anleihen „schnell loswerden“ können. Jedoch sollten Anleger vor einem Verkauf genau durchdenken, ob sie einen Verkauf wirklich durchführen sollten.

Die ersten Kaufangebote für die WGF Anleihen tauchen nur wenige Tage nach der Insolvenzanmeldung der WGF AG auf. Den Anlegern wird das Angebot unterbreitet, dass sie ihre Hypothekenanleihen zu einem Bruchteil von deren Rückzahlungsbetrag verkaufen können. Ob Anleger sich hierauf einlassen, müssen diese selbst entscheiden, aber sie sollten diese Entscheidung genau durchdenken.

 

Zunächst einmal: Die Insolvenzanmeldung bedeutet nicht, dass automatisch alles Geld verloren ist - es bedeutet "lediglich", dass die WGF AG zahlungsunfähig ist und dass zum Schutz der Gläubiger bzw. Anleger keine einzelnen Forderungen mehr beglichen werden. Die Möglichkeit von Verlusten ist dennoch nicht ausgeschlossen. Ob diese möglichen Verluste die Höhe der Differenz zwischen dem Rückzahlungswert der WGF Anleihen und den angebotenen Kaufpreisen übersteigen, sollte angesichts der angebotenen Kaufpreise kritisch beurteilt werden.

 

Was bedeutet die Insolvenzanmeldung für die Anleger?

 

Alle Gläubiger der WGF AG, zu welchen auch die Anleger der verschiedenen WGF Anleihen und WGF Genussscheine gehören, sitzen jetzt - bildlich gesprochen - in einem Boot, was die Geltendmachung ihrer Forderungen anbelangt. Sie können ihre Zins- oder Rückzahlungsforderungen nicht mehr wie bisher gegenüber der WGF AG geltend machen, sondern können dies nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens tun. Dafür müssen die Forderungen angemeldet werden. Dies gilt auch für Forderungen, die erst in Jahren fällig werden, da in der Insolvenzordnung festgelegt ist, dass bei einer Insolvenzanmeldung alle Forderungen fällig werden.

 

In anderer Hinsicht unterscheiden sich die Positionen der Anleger. In einer Insolvenz gibt es verschiedene "Arten" von Forderungen, die unterschiedlich behandelt werden. Diese Rangfolge kann insbesondere für die Anleger der WGF Genussscheine brisant werden, da ihre Genussrechte nicht zu den bevorzugt zu befriedigenden Forderungen gehören.

 

Kurz gesagt: Ein Insolvenzverfahren erfordert die Mitwirkung von den Gläubigern/Anlegern. Die verschiedenen Schritte, welche auf die Anleger jetzt zukommen, können diese auch von Anwälten erledigen lassen. Auch generell wird Anlegern eine anwaltliche Vertretung empfohlen, zum Beispiel von Stiftung Warentest, die WGF-Anlegern den Gang zu einem spezialisierten (Fach)Anwalt nahelegte.

 

Die WGF AG teilte am 19.12.2012 in einer Pressemitteilung mit, dass an einem Sanierungsplan gearbeitet werde. Welcher Erfolg dem Sanierungsplan beschieden sein wird, kann noch niemand sagen. Die Anleger bzw. Gläubiger sollten daher auf der Hut bleiben und auch mit möglichen Nachteilen rechnen. Inwiefern die Eigenverwaltung durch die WGF AG sinnvoll ist, kann nicht beurteilt werden. Diese Einschätzung gilt auch für das Vorhaben des Unternehmens, den Gläubigern bzw. Anlegern eine Quotenzahlung anzubieten - dieser Vorschlag kann erst dann bewertet werden, wenn dieser konkrete Formen angenommen hat.

 

WGF AG begrüßt organisiertes Auftreten der Anleger

 

Weiterhin teilt die WGF AG mit, dass einem organisierten Auftreten der Anleger im Insolvenzverfahren offen gegenüber steht. Anleger sollten sich die Pläne der WGF AG genau anschauen und im Insolvenzverfahren ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie mit den Plänen nicht einverstanden sind. Daneben sollte Schadensersatz geprüft werden gegen Banken und Berater. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt im Rahmen einer Interessengemeinschaft bereits hunderte Anleger. Dadurch können die Anleger sowohl in der Insolvenz als auch bei Schadensersatz bestmöglich vertreten werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite WGF Interessengemeinschaft

 

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