Spritverbrauch bei Autos: Nicht nur im VW Skandal ein Thema für Autokäufer

04.11.2015 146 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Weitet sich der VW Skandal auf noch mehr Modelle und Motoren aus? Fachanwälte informieren, welche Optionen Autokäufern offen stehen, wenn das eigene Auto nicht den versprochenen Benzinverbrauch aufweist oder wegen der Abgasaffäre mangelbehaftet ist.

Der VW Skandal schlägt Anfang November 2015 neue Wellen. Die Frage, ob die Abgaswerte aktuelle 3,0-Liter-TDI-Motor der Marken VW, Audi und Porsche ebenfalls von Manipulationen betroffen ist, füllen die Schlagzeilen. Die US-Umweltbehörde EPA und der VW-Konzern streiten zwar noch, doch mittlerweile sind viele Autofahrer misstrauisch geworden.

 

Denn so mancher Fahrzeugbesitzer kämpft damit, dass die Werksangaben zum Diesel- oder Benzinverbrauch sich in der Praxis einfach nicht erreichen ließen. Vor dem Hintergrund des Abgasskandals stellen sich etliche PKW-Käufer die Frage: Wird beim eigenen Auto zu viel verbrauchter Sprit in zu viele Abgase verwandelt? Der Mehrverbrauch ist dabei nicht nur für die bereits direkt vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer ein Thema. Auch stellen die Autokäufer sich mittlerweile die Frage, ob das teuer bezahlte Auto überhaupt das Geld wert war, wenn es mehr verbraucht und vielleicht auch die Abgaswerte zu hoch sind.

 

Auch erhöhter Verbrauch ist ein Automangel

 

Dies führt zu der Frage: Was können die Autofahrer tun, um sich zu wehren? Einen erheblichen Mehrverbrauch an Diesel müssen sie nicht einfach hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass ein Autokäufer vom Vertrag zurücktreten und den PKW zurückgeben kann, wenn das Auto 10% mehr verbraucht als angegeben (Urteil vom 08.05.2007, Aktenzeichen: III ZR 19/05).

 

Solange die zweijährige Gewährleistung (oder vergleichbare Garantien) noch laufen, können diese Rechte weiterhelfen. Die Autokäufer sind im Fall von Fahrzeugmängeln nicht rechtelos. Die Gewährleistungsrechte bieten viele unterschiedliche Möglichkeiten. Die PKW-Besitzer können die Reparatur des Mangels oder in bestimmten Fällen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Sollte dies nicht möglich sein, dann können die Autokäufer auf der zweiten Stufe Schadensersatz, die Minderung des Kaufpreises oder auch den Rücktritt vom Kaufvertrag einfordern.

 

Wenn Autokäufer ihre Rechte in der Praxis einfordern wollen, dann sollten sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Dann ist sichergestellt, dass das rechtlich Passende von den Autohändlern und ggf. auch den Autobauern eingefordert wird und auch durchgesetzt wird.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de. Wenn Autofahrer "nur" von einem zu hohen Spritverbrauchs ihres Autos, aber nicht direkt vom VW Abgasskandal betroffen sind, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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