Schiffsfonds und Immobilienfonds - Schadensersatz in der Krise

23.02.2012 362 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Fremdwährungskredite und fehlende Ausschüttungen bei Schiffsfonds und Immobilienfonds. Schadensersatz für Anleger.

Fremdwährungskredite waren lange Zeit das Patentrezept von geschlossenen Schiffsfonds und Immobilienfonds, um sich günstig mit Geld eindecken zu können. Nun kehrte sich das Wechselkursgefälle, das diese Kredite so attraktiv machte, ins Gegenteil um. Was Unternehmen in den Ländern mit erstarkter Währung zu schaffen macht, wird auch zu einer große Belastungen für die Anleger der weit über 100 betroffenen Fonds. Denn die Kredite müssen nun erheblich teurer als geplant getilgt werden.

Nahmen Schiffsfonds oder Immobilienfonds Kredite in einer Fremdwährung auf, so wählten sie häufig japanische Yen oder Schweizer Franken. Diese Währungen wiesen lange Zeit einen günstigen Wechselkurs gegenüber dem Euro oder dem US-Dollar auf. Auch waren Kredite in diesen Ländern zinsgünstig. Bei der Tilgung der Kredite erlaubte das Währungsgefälle, dass die Kredite mit weniger Geld getilgt werden konnten als für einen vergleichbaren Kredit im Euro- oder Dollarraum nötig gewesen wäre.

Dieser Verlockung konnte kaum ein Fondshaus widerstehen. Nach Informationen des Manager Magazins haben große Emissionshäuser wie beispielsweise MPC Capital, HCI Capital, Real IS, Hannover Leasing, Alcas oder auch die Dr. Ebertz & Partner Gruppe mit den Folgen dieser Fremdwährungskredite zu kämpfen. Für einige der Schiffsfonds dieser Häuser wird die Lage zunehmend prekär, da die Schifffahrtskrise ohnehin für eine angespannte Finanzlage sorgt. Einige Schiffsfonds, z. B. HC US-Euro-Flottenfonds musste unter anderem auch deshalb Insolvenz anmelden.

Die Stärke des Schweizer Franken und der unerwartete Höhenflug des Yen wurden bei den Prognosen, die die Emissionshäuser beim Auflegen der Fonds ihren Finanzmodellen zu Grunde legten, nicht einkalkuliert. Welche Ausmaße die Mehrbelastungen annehmen, das zeigt eine Einschätzung eines Fondsgeschäftsführers im Manager Magazin, der von bis zu 50% höheren Zins- und Tilgungszahlungen bei einem Kredit in Schweizer Franken ausgeht.

Neben den Mehrbelastungen, die die Ausschüttungen für die Anleger mindern, können die Fremdwährungskredite auch weitere unangenehme Folgen haben. Aufgrund spezieller Vertragsklauseln können die Banken es den Fonds untersagen, Geld an die Anleger auszuschütten, wenn die Banken die Liquidität des jeweiligen Fonds als zu gering einstufen.

Als besonders dramatisches Beispiel wird im Manager Magazin das Schicksal des Schiffsfonds HCI Shipping Select 28 aufgeführt. Die finanzierenden Banken übten so großen Druck aus, dass zwei der Schiffe des Fonds letztendlich notverkauft werden mussten und HCI Shipping Select 28 in die Insolvenz schlitterte. Zwar sind nicht sämtliche Schwierigkeiten des Schiffsfonds auf Fremdwährungskredite zurückzuführen, jedoch trugen sie dazu bei, dass der finanzielle Engpass am Ende nicht mehr zu überbrücken war.

Ein vergleichbar ungünstiges Szenario zeichnet sich für die Anleger viele Immobilienfonds ab. Bei diesen kommt jedoch noch ein weiterer ungünstiger Faktor hinzu: die loan-to-value-Klausel. Diese Klausel berechtigt Banken zusätzlich Sicherheiten zu fordern, wenn eine Bewertung der Immobilie ergibt, dass deren Wert etwa ein Drittel unter dem Wert des Kredits liegt.
Doch damit noch nicht genug. Die Banken sicherten sich auch durch sogenannte Covenant-Klauseln ab. Nach diesen kann die Bank dann weitere Sicherheiten fordern, wenn ein bestimmter Yen- oder Frankenkurs überschritten wird. Für die Schiffsfonds oder Immobilienfonds bedeutet das in der Regel, dass die finanziellen Engpässe sich weiter verschärfen. Macht ein Immobilienfonds wie IVG Euroselect 14 Bekanntschaft mit beiden dieser Klauseln, so bedeutet das für die Anleger, dass Ausschüttungen in weite Ferne rücken.

Besonders pikant für die Anleger ist, dass die Misere um die Fremdwährungskredite vermeidbar ist. Denn als sich abzeichnete, dass der Schweizer Franken oder der Yen in absehbarer Zeit wohl nicht mehr nachgeben werden, hätten die Fremdwährungsdarlehen in Euro-Kredite umgewandelt werden können. Das hätte zwar zu Verlusten geführt, weiter fortschreitende Verluste wären dadurch aber vermieden worden.

Insgesamt ist die Problematik um die Fremdwährungskredite für die Anleger der Schiffsfonds oder Immobilienfonds kaum zu überschätzen, da ihre Ausschüttungen auch davon abhängig sind. Ob sich in naher Zukunft die Grundsituation für Fremdwährungskredite ändern wird, darf skeptisch beurteilt werden. Anleger von Immobilien- oder Schiffsfonds, die ihr Kapital nicht weiteren Verlustrisiken aussetzen wollen, sollten über eine rechtliche Überprüfung ihre Fondsbeteiligung nachdenken. Bei geschlossenen Fonds verletzten Banken oder Berater bei der Anlageberatung häufig Aufklärungs- oder Hinweispflichten. So wären sie beispielsweise verpflichtet gewesen, die Anleger über Vermittlungsprovisionen, die an sie flossen, aufzuklären. Es kommt auch eine Prospekthaftung wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Fremdwährungskredite in Betracht. Hat die Bank oder der Anlageberater eine dieser Pflichten verletzt, so können die Anleger Schadensersatz fordern. Daher sollten Anleger nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Anwalt zu wenden.

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