Abmahnung Sasse & Partner / Splendid Film GmbH - Filesharing des Films "The Expendables 2" oder "Gone"

12.10.2012 1636 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Uns erreichen derzeit viele Anfrage im Bezug auf Abmahnungen durch die Kanzlei Sasse & Partner wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen durch die illegale Verbreitung des Films "The Expendables 2" oder "Gone". Was ist zu beachten?

Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing ähneln sich für den betroffenen Internetanschlussinhaber wesentlichen Punkten. Zunächst wird der Vorwurf konkretisiert; d.h. es wird mitgeteilt:

  • wer der Rechteinhaber ist
  • welches Werk (Film, Musikalbum, Song, Hörbuch, Computerspiel) betroffen ist
  • der Ermittlungsdatensatz (Zeitpunkt, IP-Adresse, Hash-Wert)

Sodann wird der Empfänger des Schreibens aufgefordert - unter kurzer Fristsetzung - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber abzugeben. Die Kanzlei fügen dem Abmahnschreiben ein vorformuliertes Exemplar bei, welches so in aller Regel nicht unterzeichnet werden sollte, da die Verpflichtung in aller Regel über das hinaus geht, was dem Rechteinhaber zusteht. 

Weiter wird angeboten, alle vorgeblichen Forderungen des Rechteinhabers gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens mehreren hundert Euro abzugelten.

So verhält es sich auch bei den Abmahnungen, die die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner derzeit ausspricht. Auftraggeberin ist die Splendid Film GmbH, die u.a. Rechte an den Filme "The Expedables 2" und "Gone" ausspricht. In beiden Fällen wird angeboten, die Angelegenheit außergerichtlich gegen Zahlung von 800,-- € zu erledigen.

Nicht selten erreichen uns anfragen, die die Rechtmäßigkeit der Abmahnung insgesamt in Frage stellen und etwa annehmen, es handele sich um reine "Abzocke" / "Betrug" durch Sasse & Partner / Splendid Film GmbH. Teilweise wird gar in Frage gestellt, ob es sich bei Sasse & Partner um eine "echte Kanzlei" handele. Manche Betrioffene haben derartige Zweifel an der Abmahnung, dass eine Anzeige bei der Polizei gestellt wird.

Hierzu muss klar gesagt werden: Die Kanzlei Sasse & Partner ist eine "echte Kanzlei" und Abmahnungen wegen Filesharing sind - auch wenn Sie massenhaft versandt werden - rechtlich betrachtet keine "Abzocke"/"Betrug", sondern beruhen auf § 97 a UrhG, der eine Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich vorsieht:

"§ 97a
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Entgegen der teilweise in Foren verbreiteten Meinung, muss eine Abmahnungen wegen Filesharing daher ernst genommen werden. So droht für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein einstweiliges Verfügungsverfahren, dass mit noch höheren Kosten verbunden sein kann.

Dennoch gilt es "kühlen Kopf" zu bewahren und sich nicht durch die "Auswegslosigkeit" zu übereilten Handlungen hinreißen zu lassen. Die Abmahnschreiben sind selbstverständlich so formuliert, dass die Rechtslage einseitig dargestellt wird und lediglich für den Rechteinhaber günstige Rechtsprechung zitiert wird. Auch die kurze Frist - die grundsätzlich legitim ist - für dazu, dass Betroffene in eine Kurzschlusshandlung "einfach unterschreiben und zahlen".

Die Rechtslage ist allerdings keineswegs so "auswegslos", wie es erscheinen mag. Die Verteidigung gegen eine Abmahnung ist zwar grundsätzlich rechtlich nicht einfach. Allerdings gibt es Konstellationen, die eine vollständige Zurückweisung der Abmahnung ermöglichen. Jedenfalls es in den allermeisten Fällen jedenfalls eine deutliche Verringerung des Vergleichsbetrags möglich.

Als insbesondere im Medienrecht / Urheberrecht spezailsierte Bürogemeinschaft mit Sitz in Münster/NRW und Frankfurt/Main vetreten wir bundesweit eine Vielzahl von Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing.

Nutzen Sie unser Angebot zu einem unverbindlichen, telefonischen Erstgespräch mit einem spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt und 0251 - 39 51 81 80 oder 069 - 900 25 940. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen die Kosten - regelmäßig ein Pauschalbetrag - einer eventuellen Mandatierung.

Informieren Sie sich auch zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing auf unserem "Abmahnungsblog": www.abmahnung-rechtsanwaelte.de