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Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LKrWG
Gliederungs-Nr.: 2129-1
Normtyp: Gesetz

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)

Vom 22. November 2013 (GVBl. S. 459)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2023 (GVBl. S. 207)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Pflichten der öffentlichen Hand zur Förderung der Kreislaufwirtschaft 
  
Förderung der Kreislaufwirtschaft1
Absatzförderung2
  
Teil 2 
Bestimmung und Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 
  
Bestimmung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger3
Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger4
Satzung5
Abfallwirtschaftskonzepte6
Abfallbilanzen7
  
Teil 3 
Entsorgung von Sonderabfällen 
  
Organisation der Sonderabfallentsorgung8
Verordnungsermächtigungen zur Organisation der Sonderabfallentsorgung9
Weitere Befugnisse der Zentralen Stelle für Sonderabfälle10
  
Teil 4 
Abfallvermeidungsprogramm, Abfallwirtschaftsplan und Abfallentsorgungsanlagen 
  
Abfallvermeidungsprogramm11
Aufstellen des Abfallwirtschaftsplans12
Betretungs- und Untersuchungsrechte13
Enteignung13a
Anforderungen an Abfallentsorgungsanlagen14
Befristete Betriebsuntersagung15
Rechtswidrig entsorgte Abfälle16
  
Teil 5 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zuständigkeiten17
Überwachung18
Mitwirkende Behörden19
Verwaltungsvorschriften20
Datenverarbeitung21
Ordnungswidrigkeiten22
  
Teil 6 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Änderung der Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle23
Änderung der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle24
Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Überwachung der Produktverantwortung25
Änderung der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen26
Übergangsvorschrift27
Inkrafttreten28