Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Abmahnung Filesharing
03.08.2012450 Mal gelesen
Informationen / Erfahrungen mit den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des "Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V."

Uns liegt eine Vielzahl von Abmahnungen des Vereins gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

Der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. sieht sich selbst als Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, die gemäß ihrer Satzung unlauteren Wettbewerb im allgemeinen Interesse zu unterbinden versucht.

In dieser Eigenschaft ist der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) dazu befugt, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und Annexforderungen im eigenen Namen geltend zu machen.

Mit diesen Abmahnungen beanstandet der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. die unterschiedlichsten Verstöße (insbesondere gegen Verbraucherschutzbestimmungen) wie zum Beispiel:

- Verwendung des Begriffs "Testsieger"
- Verwendung des Begriffs "Ladenpreis"
- Verwendung des Begriffs "Auslaufmodell"
- Verwendung der Aussage "Stiftung Warentest: GUT"
- irreführende Verwendung des Begriffs "Himalayasalz"
- Hinweis auf therapeutische Wirksamkeit von Magnetarmbändern
- Verwendung der Aussage "10 Jahre Garantie"
- Verwendung der Aussage "Kalkschutz, Entkalker gegen Kalkablagerungen"
- fehlende Angabe von Grundpreisen

Von den Abmahnungen des Vereins gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. sind so gut wie alle Marktsegmente betroffen. Es lässt sich nicht erkennen, dass der Verein hier lediglich in einem oder wenigen speziellen Segmenten verstärkt Abmahnungen ausbringt.

In den uns vorliegenden Fällen konnten wir allesamt nicht empfehlen, die vom Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen/Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.

Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass es sich bei einer Unterlassungserklärung um einen Vertrag zwischen den Abgemahnten und dem Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. handelt. Dieser Vertrag ist grundsätzlich lebenslang wirksam. Bei Verstößen gegen diesen Vertrag ist der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. - eben aufgrund dieser vertraglichen Vereinbarung - dazu berechtigt, Vertragsstrafen in empfindlicher Höhe einzufordern. Betrachtet man die vom Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen, wäre eine Vertragsstrafe im Falle einer zukünftigen Zuwiderhandlungen gegen die Unterlassungserklärung in Höhe von 5.200,00 € an den "Allgemeinen Fond zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" zu zahlen.

Da der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. seine Abmahnungen selbst ausspricht, werden die dem Verein entstandenen Aufwendungen mit einem relativ geringen Betrag von unter 200,00 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) beziffert.

Von diesem vermeintlichen "Schnäppchen" sollte man sich jedoch nicht leiten lassen. Unserer Erfahrung nach sind viele Empfänger von Abmahnungen Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. dazu geneigt, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderungen zu unterzeichnen und den vergleichsweise geringen Betrag zu überweisen.

Die auf ersten Blick "preiswerte" Abmahnung kann daher bei einem späteren Verstoß aufgrund hoher Vertragsstrafenforderungen sehr schnell sehr teuer werden.

Weitere ausführliche Informationen zu den Abmahnungen des Vereins gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. finden Sie auf unserer speziellen Seite:

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-verein-gegen-das-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-e-v.html

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns an....


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Anwaltskanzlei Weiß & Partner®
Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
73728 Esslingen

Telefon: 07 11 / 88 24 1006
Telefax: 07 11 / 88 24 1009

info@ratgeberrecht.eu

www.ratgeberrecht.eu
www.abmahnung-von.de