Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films „Vivian Schmitt “: 650,- Ersatzansprüche pauschal!
Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 07.01.2010 - 37.729 mal gelesen, 39 mal kommentiert.
U+C Rechtsanwälte verschicken auch im Jahr 2010 weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Aktuell werden im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG Filme der Serie "Vivian Schmitt" abgemahnt. Hierbei wird ein pauschaler Schadensersatz von 650,- € geltend gemacht.
Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films "Vivian Schmitt 33cm!": 650,- Ersatzansprüche pauschal!
Mit Schreiben vom 04.01.2010 erhalten aktuell Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss der pornografischen Film "Vivian Schmitt " heruntergeladen und im Rahmen des P2P-Netzwerkes gleichzeitig zum upload angeboten worden sein soll, von den U+C Rechtsanwälten (Urmann + Collegen Rechtsanwälte) aus Regensburg eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten des Films Urheberrechte der von den U+C Rechtsanwälte vertretenen Rechteinhaber Silwa Filmvertriebs AG verletzt zu haben. Dies habe die Firma Copy Right Solutions GmbH mit Sitz in der Schweiz festgestellt und beweissicher dokumentiert.
Zum Nachweis der Rechtsverletzung werden folgende Daten angegeben:
Datum
Datei
IP-Adresse
P2P-Netzwerk: z.B. eKad
Original Produktname
Nicht angegeben wird der Filehash, der GUID und Angaben über den Umfang der bereits angeblich heruntergeladenen Filmdatei. Des weiteren wird nicht mitgeteilt, ob und im welchem Umfang der Film angeblich zum upload ermöglicht worden sein soll.
Die U+C Rechtsanwälte verlangen von den Betroffenen Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von pauschal 650,- €.
Des weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die unter anderem eine Vertragsstrafe vorsieht und die sich auf den konkreten Film bezieht.
Rechtlich ist folgendes zu beachten:
- Der Anschlussinhaber ist nicht bereits deswegen als Störer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, weil er Anschlussinhabear ist. Bei der Störerhaftung sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Zu beachten ist hierbei, dass die Störerhaftung keine reine Gefährdungshaftung beinhaltet, sondern die Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten voraussetzt, deren Art und Umfang sich eben nach den Umständen des Einzelfalls richten. Grundsätzlich geht es hierbei um die Frage, ob aufgrund von nach objektiven Kriterien vorzunehmenden Zumutbarkeitsabwägungen dem als Störer in Anspruch genommenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich des unmittelbar rechtswidrig handelnden Täters zuzumuten sind. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Wichtig ist, dass der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast hinsichtlich möglichen Verletzern, ergriffenen technischen Sicherungsmaßnahmen und Erfüllung "elterlicher Kontrollpflichten" nachkommt, um der Störerhaftung zu entkommen. Nicht selten haftet der Anschlussinhaber nämlich bereits deswegen, weil die Verteidungsschrift nicht auf den Sachverhalt eingeht und sich nur in Rechtsausführungen erschöpft. Ein typisches Beispiel für einen völlig unzureichenden Sachvortrag ist hierzu die aktuelle Entscheidung des OLG Köln vom 23.12.2009 (6 U 101/09) In jenem Fall habe der Anschlussinhaber nach Ansicht des Senats nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte. Dazu wäre sie indes nach Auffassung des Senats nach prozessualen Grundsätzen verpflichtet. So habe es etwa nicht ferngelegen, dass ihr Ehemann den Anschluss benutzt habe, da vielfach auch ältere Titel zum Download angeboten worden seien. Es sei darüber hinaus auch unklar geblieben, welches der Kinder den Anschluss genutzt haben könnte. Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet wurden, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten." - Nicht selten scheitert der geltend gemachte Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bereits an der meines Erachtens unzulänglichen Beweisführung bzw. fehlenden Beweisbarkeit der Urheberrechtsverletzung. Meines Erachtens ist zweifelhaft, ob der Beweis der inhaltlichen Identität der Kopie mit dem Originalfilm mit den vorgelegten Informationen geführt werden kann. Dies umso mehr, wenn nur Teile des Films heruntergeladen worden sind.
- Zu beachten ist, dass bei den Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte nicht selten Folgeabmahnungen drohen. Jede angebliche Urheberrechtsverletzung an einem einzelnen Film, wird hierbei zum Gegenstand einer Abmahnung zu gemacht. So kommt es nicht selten vor, dass Mandanten mit mehreren Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte konfrontiert werden Es gibt jedoch rechtlich Möglichkeiten, Folgeabmahnungen zu begegnen, so das weitere Abmahnungen unzulässig sind.
- Keinesfalls sollten Betroffene leichtfertig die vorbereitete Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese enthält auch die Verpflichtung zur Zahlung. Unterschreibt der Betroffene die vorbereitete Unterlassungserklärung, sind die Verteidigungsmöglichkeiten in der Regel aussichtslos.
- Ob eine vergleichsweise Einigung in Frage kommt, ist der Beurteilung im Einzelfall vorbehalten.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
*Master of Laws (Medienrecht)
www.ra-weiner.de
Anmerkung: Die KANZLEI WEINER vertritt als eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei bundesweit die rechtlichen Interessen von Anschlussinhabern, die eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben.
Anmerkung: Die KANZLEI WEINER vertritt als eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei bundesweit die rechtlichen Interessen von Anschlussinhabern, die eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben.
Kommentieren Sie diesen Beitrag:
Autor: ron Datum: 27.06.2011, 08:50
Ist denn schon mal jemand mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert worden und wenn ja, was ist dabei herausgekommen?
Autor: Kati Datum: 15.06.2011, 23:11
Habe innerhalb von Tagen 2 Briefe erhalten. Soll 2 Pornos geladen habe. War beim Anwalt -> unterlassungserklärung, dann nichts mehr von gehört. 4 monate später schon wieder ein brief, ich soll ein porno runtergeladen haben. kriegt man jetzt jahrelang fanpost?
Autor: T Datum: 09.06.2011, 19:09
Ja bisher immer noch nichts gehört von dieser Anwaltbrut aus Regensburg , wie heißt das Sprichwort noch Hunde die bellen , beissen nicht..... mehr sag ich zu dem Geschmeiss nicht.
Autor: T. Datum: 28.05.2011, 13:12
Hallo heute ist der 28. Mai und ich habe noch nichts weiter von dem Anwaltspack aus Regnsburg gehört...... halte euch auf dem laufendem ob sich da was tut.
Autor: Torsten Datum: 05.05.2011, 12:48
Hallo habe heute auch so einen Brief bekommen und soll wie alle anderen hier einen Porno runtergeladen haben am 28.09.2010 " Berlin Pervers " heißt das gute Filmchen um das es geht.
Habe eben mit meinem Anwalt telefoniert und er sagte auf jeden Fall muß gegen diese dubiose Anwaltskanzlei vorgegangen werden , ich hole mir morgen erst mal ein Rechtsberatungsgutschein vom Amtsgericht dies könnt Ihr auch machen wenn z.B ALG 1 oder 2 bekommt oder auch gar kein Einkommen haben solltet. Dann kostet das beim Anwalt erst mal nur 10,- € aus euerer Tasche und er sagte mir die Erfolgsaussichten sind gut er hat schon viele Mandanten Vertreten und bisher mußte von denen keiner was bezahlen.
Habe eben mit meinem Anwalt telefoniert und er sagte auf jeden Fall muß gegen diese dubiose Anwaltskanzlei vorgegangen werden , ich hole mir morgen erst mal ein Rechtsberatungsgutschein vom Amtsgericht dies könnt Ihr auch machen wenn z.B ALG 1 oder 2 bekommt oder auch gar kein Einkommen haben solltet. Dann kostet das beim Anwalt erst mal nur 10,- € aus euerer Tasche und er sagte mir die Erfolgsaussichten sind gut er hat schon viele Mandanten Vertreten und bisher mußte von denen keiner was bezahlen.
Autor: R.I Datum: 10.04.2011, 23:01
Autor: Daniel Datum: 17.02.2011, 17:43
Hab heute auch so einen Brief bekommen, find es einfach eine frechheit ich brodel grad nur so von Aggressionen! Ich habe angeblich 1.1.11 um 22:35 ''Let me suck you'' einen Pornfilm heruntergeladen obwohl ich zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht mal Zuhause war!
___________________
Wir haben heute auch einen Brief bekommen, in dem wir Beschuldigt werden am 25.3.11 um 0:31 einen Porno namens "Let me suck you 2" runtergeladen und verbreitet zu haben.Denen gehen wohl die Filmnamen aus. Werden einen Anwalt einschalten und diesen Abzockern nicht nachgeben.
Hab heute auch so einen Brief bekommen, find es einfach eine frechheit ich brodel grad nur so von Aggressionen! Ich habe angeblich 1.1.11 um 22:35 ''Let me suck you'' einen Pornfilm heruntergeladen obwohl ich zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht mal Zuhause war!
___________________
Wir haben heute auch einen Brief bekommen, in dem wir Beschuldigt werden am 25.3.11 um 0:31 einen Porno namens "Let me suck you 2" runtergeladen und verbreitet zu haben.Denen gehen wohl die Filmnamen aus. Werden einen Anwalt einschalten und diesen Abzockern nicht nachgeben.
Autor: Enrico B. Datum: 25.03.2011, 18:45
Bin nun auch dabei. 650 Euro für was??? Wer erstattet mir die RA Kosten??? Diese Mafia sollte man ausschalten! Als Verbraucher hast du hier in Dtl. ja überhaupt keine Rechte mehr! Werde auch erstmal nich reagieren und abwarten... Kann irgend jemand sagen, wie die Sache ausgegangen ist?? Danke
Autor: Kai Datum: 25.03.2011, 14:03
Ja ich bin auch einer -.- nur ist das bei mir noch der erste brief mit 650 Euro, ich soll am 19.2.2011 nen film namens "Nachbarin Gerda 14 - Wie schmeckt ....... weiter will ich das nich schreiben einfach nur wiederlich!! Ich finde das eine frechheit das es derartige möglichkeiten gibt unschuldige zu beklaun. Ich denke ich werd damit an die medien gehn und anzeige erstatten. Zu dem werde ich mich mal beim anwalt erkundigen was da sache ist. Ich denke aber nicht das ich zahlen werde 1. wie jonny sagt seh ich das auch nicht ein das jemand für sowas auch noch belohnt wird.
Autor: Jonny Datum: 09.03.2011, 14:01
hey,
ich habe auch solch einen Brief bekommen (mittlerweile den 2.) mit der Forderung über 1200€. Das schöne ist, dass ich mein Zimmer zu der Zeit untervermietet hatte, der Vertrag aber über mich weiter läuft. Ich kann aber definitiv nachweisen, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht in meiner Wohnung war ... spielt das eine Rolle? Ansonsten werde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und möglicherweise auf meinen Nachmieter verweisen, da ich nicht einsehe irgendeinen Betrag zu zahlen. Oder was denkt ihr?
Lg Jonny
ich habe auch solch einen Brief bekommen (mittlerweile den 2.) mit der Forderung über 1200€. Das schöne ist, dass ich mein Zimmer zu der Zeit untervermietet hatte, der Vertrag aber über mich weiter läuft. Ich kann aber definitiv nachweisen, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht in meiner Wohnung war ... spielt das eine Rolle? Ansonsten werde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und möglicherweise auf meinen Nachmieter verweisen, da ich nicht einsehe irgendeinen Betrag zu zahlen. Oder was denkt ihr?
Lg Jonny
Autor: dr. fuchs Datum: 07.03.2011, 13:14
ich bin einer der abgemahnten der nicht reagier hat.
den ersten brief bekam ich am 11.11.10 mit der forderung von 650€. ich habe nicht gezahlt und auf ihr schreiben auch nicht reagiert. heute bekam ich den zweiten brief, wo sie sich auf die erste forderung beziehen, welche jetzt nun 5 monate zurück liegt. die gesamtforderung ist jetzt auf über 1200€ gestiegen und die frist ist bis zum 18.03.11 angesetzt worden.
werde diesmal auch nicht reagieren, vor gericht, sollen die mir doch mal nachweisen, dass ich irgendwelche pornos runtergeladen habe (was nicht der fall ist) außerdem jeder der in einem haushalt mit mehreren personen wohnt, hat den vorteil, dass auch wenn was runtergeladen worden ist, die nicht nachweisen können das der abgemahnte es war.
wenn wir alle einfach nicht reagieren, dann gibt es diese betrüger eh nicht mehr lange... und wer sich die zeit noch nehmen kann sie anzuzeigen umso besser...
den ersten brief bekam ich am 11.11.10 mit der forderung von 650€. ich habe nicht gezahlt und auf ihr schreiben auch nicht reagiert. heute bekam ich den zweiten brief, wo sie sich auf die erste forderung beziehen, welche jetzt nun 5 monate zurück liegt. die gesamtforderung ist jetzt auf über 1200€ gestiegen und die frist ist bis zum 18.03.11 angesetzt worden.
werde diesmal auch nicht reagieren, vor gericht, sollen die mir doch mal nachweisen, dass ich irgendwelche pornos runtergeladen habe (was nicht der fall ist) außerdem jeder der in einem haushalt mit mehreren personen wohnt, hat den vorteil, dass auch wenn was runtergeladen worden ist, die nicht nachweisen können das der abgemahnte es war.
wenn wir alle einfach nicht reagieren, dann gibt es diese betrüger eh nicht mehr lange... und wer sich die zeit noch nehmen kann sie anzuzeigen umso besser...
Autor: Daniel Datum: 17.02.2011, 17:43
Hab heute auch so einen Brief bekommen, find es einfach eine frechheit ich brodel grad nur so von Aggressionen! Ich habe angeblich 1.1.11 um 22:35 ''Let me suck you'' einen Pornfilm heruntergeladen obwohl ich zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht mal Zuhause war! Ich werde zu einem Kollegen bei der Polizei gehen und mal gucken was ich da machen lässt (Anzeige wegen Betrug) so welche müssen zu rechenschaft gezogen werden!
Autor: Stefan Datum: 22.01.2011, 21:51
Für die leute die solche briefe bekommen haben und hier schon berichtet hatten, was ist denn weiter passiert? Ich habe jetzt auch gleichzeitig 3 briefe bekommen. Habt Ihr eure antwalt eingeschaltet? Was ist dann passiert? MfG Stefan.
Autor: Wolf-Rainer Neumann Datum: 05.01.2011, 21:41
Hi hier mal ein paar Infos von einem Betroffenen wie Euch, habe ebenfalls eine Abmahnung in Höhe von 650,00 Euronen erhalten und eine Unterlassungserklärung die Unterschrieben zurück gesand werden sollte( sollte). diese nicht abschicken, weil sie Euch 30 Jahre daran bindet den Euch gemachte Vorwurf zu unterlassen.Bitte einen Rechtsanwalt einschalten ( viele gute sind mitlerweile im Netz zu finden), da die modifizierte Verzichtserklärung nicht von Euch selbst abgegeben werden solte,zu den Koste die manche scheuen der Anwalt für die Verzichtserklärung kostet je nach Kanzlei zwischen 120,00 und 200,- € dann eventuell im Vergleich nochmal 100,-€ für die Gegenseite, das ist immer noch billiger als die 650,00 € die diese Halsabschneider anmahnen und man ist dann wirklich sicher vor denen ruhe zu haben wenn man den Gesichtspunkt von weiteren Abmahnungen Abstand zu nehmen mit in die erste Abmahnung einbezieht, ansonsten kann es passieren das Ihr für die erste Beschuldigung entlastet werdet aber für weitere Vergehen dann die nächsten Zahlungsanforderungen in Euerem Briefkasten landen, da das eine Masche dieser Anwaltskanzlei ist jeden Vorgang einzeln anzumahnen. Also Mut zum Risiko und Kopf Hoch euer Berry
Autor: P. Küpper Datum: 22.12.2010, 12:48
Hallo, ich habe auch 2 Briefe von diesem Verein erhalten.
Ich soll am 8.10.2010 um 6.55 Uhr und am 17.10.2010 um 11.03 Uhr jeweils einen Film heruntergeladen haben.
Was jedoch nicht der Fall ist.
Habe jetzt schon ne weile im Inet nachgeschaut, die meisten sagen man soll zum Anwalt gehen was natürlich mit vielen kosten verbunden ist (gerade wenn man Unschuldig ist und Kosten anfallen will ich mir das nicht antun).
Manche sagen: garnicht drauf reagieren und abwarten, oder eine mod. Unterlassungserklärung abschicken.
Nur leider hört man nix mehr von dehnen die letzteres gemacht haben...
Nun sind ja hier seit den letzten kommentaren auch schon ein paar tage vergangen, würde mich mal interresieren wies euch denn mitlerweile ergangen ist bei welcher vorgehensweise auch immer.
Ich soll am 8.10.2010 um 6.55 Uhr und am 17.10.2010 um 11.03 Uhr jeweils einen Film heruntergeladen haben.
Was jedoch nicht der Fall ist.
Habe jetzt schon ne weile im Inet nachgeschaut, die meisten sagen man soll zum Anwalt gehen was natürlich mit vielen kosten verbunden ist (gerade wenn man Unschuldig ist und Kosten anfallen will ich mir das nicht antun).
Manche sagen: garnicht drauf reagieren und abwarten, oder eine mod. Unterlassungserklärung abschicken.
Nur leider hört man nix mehr von dehnen die letzteres gemacht haben...
Nun sind ja hier seit den letzten kommentaren auch schon ein paar tage vergangen, würde mich mal interresieren wies euch denn mitlerweile ergangen ist bei welcher vorgehensweise auch immer.
Autor: Mireille Goldhardt Datum: 26.11.2010, 14:59
Hallo ihr betroffenen,
wir haben auch zwei solche Briefe erhalten von U+C Rechtsanwälten, mein Mann hätte zwei Datein zur gleichen Zeit herruntergeladen und verbreitet. Er soll je 650,00€ bezahlen innerhalb von 5 Tagen. Was sind das bloß für Menschen die mit so einer Masche viel Geld verdienen wollen und andere dafür in den Wahnsinn bzw. Ruin treiben. Wir haben jetzt ein Anwalt eingeschalten und auch die Medien, hier muß was geschehen, soviel Kriminalität auf ein Haufen, wir müssen uns wehren.
wir haben auch zwei solche Briefe erhalten von U+C Rechtsanwälten, mein Mann hätte zwei Datein zur gleichen Zeit herruntergeladen und verbreitet. Er soll je 650,00€ bezahlen innerhalb von 5 Tagen. Was sind das bloß für Menschen die mit so einer Masche viel Geld verdienen wollen und andere dafür in den Wahnsinn bzw. Ruin treiben. Wir haben jetzt ein Anwalt eingeschalten und auch die Medien, hier muß was geschehen, soviel Kriminalität auf ein Haufen, wir müssen uns wehren.
Autor: Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) Datum: 24.11.2010, 17:51
Anmerkung des Verfassers:
Vielen Dank für die vielen Beiträge betroffener Internetanschlussinhaber. Bezüglich des obigen Fachartikels ist noch anzumerken, dass die Entscheidung des OLG Köln nicht eine Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte zum Gegenstand hatte. Das OLG Köln hat sich nicht mit einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte befasst.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die vielen Beiträge betroffener Internetanschlussinhaber. Bezüglich des obigen Fachartikels ist noch anzumerken, dass die Entscheidung des OLG Köln nicht eine Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte zum Gegenstand hatte. Das OLG Köln hat sich nicht mit einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte befasst.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Rechtsanwalt
Autor: sven Datum: 22.11.2010, 18:20
hy habe auch sollchen brief bekommen heute!sollte am 09.09.2010 ein xxx film runter geladen haben morgens um 7;51 uhr was soll ich tun??soll ich reagieren oder anwalt nehmen ich dreh hier gleich durch!! hat einer erfahrung??
Autor: Chabo Datum: 19.11.2010, 02:27
Hab den Brief auch bekommen, werde auch nicht reagieren, wenn ich mir keiner Schuld bewust bin, dann investiere ich auch keine Energie und Zeit für solche Betrüger, wenn sie es darauf ankommen lassen wollen, dann müssen die mir vor Gericht alles nachweisen und da gibt es nichts nachzuweisen, weil ich den Schrott nicht gezogen habe...
Autor: andrei Datum: 16.11.2010, 08:07
hmm müst ihr auf jeden fal zu anwalt ^^ da mit er oich es erklert was ir zutun habt
Autor: Andrei Datum: 15.11.2010, 08:58
ich werde heute einfach mal mit den anwalt ins ferbindung setzen und mal kleren was ich da machen kann werde und probire dan es zu schildern was ihr machn must werde mich etwa um 16:00 Uhr wider melden
Autor: Andrei Datum: 15.11.2010, 08:27
Keinesfalls sollten Betroffene leichtfertig die vorbereitete Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese enthält auch die Verpflichtung zur Zahlung. Unterschreibt der Betroffene die vorbereitete Unterlassungserklärung, sind die Verteidigungsmöglichkeiten in der Regel aussichtslos.
Autor: Andrei Datum: 15.11.2010, 08:18
hähä einfach ignoriren ganze manungen es ist nur abzocke mehr nixx^^xDD
Autor: A81 Datum: 08.11.2010, 21:33
Hallo Hel und Mercy2503,
mich würde interressieren was bei euch für ein Datum und welche Uhrzeit angegeben ist. Ob da einfach nur der Name ausgewechselt wird oder ob da wirklich was zurückverfolgt wurde und wenn es nur das surfen im Internet war?
bei mir
Datum: 13.09.2010
Uhrzeit: 21:06
mich würde interressieren was bei euch für ein Datum und welche Uhrzeit angegeben ist. Ob da einfach nur der Name ausgewechselt wird oder ob da wirklich was zurückverfolgt wurde und wenn es nur das surfen im Internet war?
bei mir
Datum: 13.09.2010
Uhrzeit: 21:06
Autor: Hel Datum: 08.11.2010, 11:59
Hallo, auch ich habe am Freitag einen Brief bekommen. - UND den zweiten jetzt. Jeweils 650,- Euro. Natürlich haben keinen Porno geladen. Aber WAS NUN?????
KOSTEN WERDEN MIR AUF JEDEN FALL ENTSTEHEN!!!!!!!
Anwaltskosten - obwohl ich unschuldig bin!!!
Nichts zu unternehmen, wäre falsch. Bei der Menge, muss ein Anwalt her.
Das kann doch nicht sein, dass wenn ich nichts getan haben, mir trotzdem KOSTEN entstehen. Schlimmer wie die MAFIA!!!
KOSTEN WERDEN MIR AUF JEDEN FALL ENTSTEHEN!!!!!!!
Anwaltskosten - obwohl ich unschuldig bin!!!
Nichts zu unternehmen, wäre falsch. Bei der Menge, muss ein Anwalt her.
Das kann doch nicht sein, dass wenn ich nichts getan haben, mir trotzdem KOSTEN entstehen. Schlimmer wie die MAFIA!!!
Autor: Mercy2503 Datum: 07.11.2010, 18:25
Hallo,
auch wir haben gestern so einen Brief bekommen und ich bin beinahme ausgeflippt. PORNO bei uns?? Ich wußte gar nicht was ich machen soll. Zum Glück gibt es so viele Infos zu diesem Thema hier im Netz, das sieht mir doch alles sehr nach Napping aus.
Meine Rechtsschutz-Versicherung hat natürlich auch gesagt, dass so was nicht mit versichert ist. Werde aber trotzdem mal einen Anwalt einschalten. Schlimm, was hier in Deutschland mitlerweile abgeht.
auch wir haben gestern so einen Brief bekommen und ich bin beinahme ausgeflippt. PORNO bei uns?? Ich wußte gar nicht was ich machen soll. Zum Glück gibt es so viele Infos zu diesem Thema hier im Netz, das sieht mir doch alles sehr nach Napping aus.
Meine Rechtsschutz-Versicherung hat natürlich auch gesagt, dass so was nicht mit versichert ist. Werde aber trotzdem mal einen Anwalt einschalten. Schlimm, was hier in Deutschland mitlerweile abgeht.
Autor: sindaya Datum: 06.11.2010, 18:45
Hallo Shabnam (12.09.2010):
Hier ist eine Leidensgenossin. Bitte auf keinen Fall reagieren. Das nimmt hier
in Deutschland langsam Ausmaße an, daß man eigentlich nur noch von
einer Mafia sprechen kann.
Ich habe bei meinem ersten Brief einen Anwalt eingeschaltet, der mich 180,.Euro
gekostet hat, aber es passierte danach nichts mehr.
Jetzt bekam ich 3 weitere Briefe und werde nicht reagieren - wollen doch mal sehen!
LG Sindaya
Hier ist eine Leidensgenossin. Bitte auf keinen Fall reagieren. Das nimmt hier
in Deutschland langsam Ausmaße an, daß man eigentlich nur noch von
einer Mafia sprechen kann.
Ich habe bei meinem ersten Brief einen Anwalt eingeschaltet, der mich 180,.Euro
gekostet hat, aber es passierte danach nichts mehr.
Jetzt bekam ich 3 weitere Briefe und werde nicht reagieren - wollen doch mal sehen!
LG Sindaya
Autor: sindaya Datum: 06.11.2010, 18:34
Sehr beliebt scheint auch der Anwalt Marko Schiek aus Meiningen zu sein.
Mit dem hatte ich im April 2010 das Vergnügen.
Da hatte ich mir noch einen Anwalt genommen und nichts passierte danach.
Liebe Internetnutzer: Sollten wir uns nicht endlich einmal ein Herz fassen und
diese scheinheiligen (und kriminellen!) Anwälte zum Teufel zu jagen?
MfG
sindaya
Mit dem hatte ich im April 2010 das Vergnügen.
Da hatte ich mir noch einen Anwalt genommen und nichts passierte danach.
Liebe Internetnutzer: Sollten wir uns nicht endlich einmal ein Herz fassen und
diese scheinheiligen (und kriminellen!) Anwälte zum Teufel zu jagen?
MfG
sindaya
Autor: sindaya Datum: 06.11.2010, 18:20
Ich habe erst heute wieder 2 Briefe von U+C erhalten und bin mir absolut keiner
Schuld bewußt.
Vor 2 Wochen bekam ich schon einen - meine Zahlungsfrist ist verstrichen und
nichts passierte - bis jetzt.
Ist das die neue Mafia hier?
Wie zum Teufel soll ich innerhalb von 25 Sekunden Videos heruntergeladen und
verbreitet haben - zu einer Zeit, wo ich im Bett liege?
MfG
sindaya
Schuld bewußt.
Vor 2 Wochen bekam ich schon einen - meine Zahlungsfrist ist verstrichen und
nichts passierte - bis jetzt.
Ist das die neue Mafia hier?
Wie zum Teufel soll ich innerhalb von 25 Sekunden Videos heruntergeladen und
verbreitet haben - zu einer Zeit, wo ich im Bett liege?
MfG
sindaya
Autor: Patrick Datum: 05.10.2010, 14:06
Jetzt kommt wieder was!!!
Aber das beste ist jaa die anderen drei dinger da sind vom 19 und innerhalb 4tagen sollte ich nochmal was runtergeladen haben und davor hab ich jaa den brief bekommen haha !!!
Entweder häckt jemand hier auf mein Wlan oder es ist eine Verarsche
Aber das beste ist jaa die anderen drei dinger da sind vom 19 und innerhalb 4tagen sollte ich nochmal was runtergeladen haben und davor hab ich jaa den brief bekommen haha !!!
Entweder häckt jemand hier auf mein Wlan oder es ist eine Verarsche
Autor: Attila Datum: 30.09.2010, 19:05
Und was ist passiert? Konntet ihr das Problem loesen?
Autor: Patrick Datum: 27.09.2010, 15:10
Ja so geht es mir auch ich soll 3 xxx filme gesaugt haben obwohl es nicht der fall ist und sie verlangen von mir 3x 650 euro ich weiß nicht was ich da tun soll ist es fake ?? Weil sieht grad so aus unterschrift reingescannt und dan soll man es auch noch innerhalb von 3 Tagen bezahlen sonst .........
Autor: Nico Datum: 24.09.2010, 15:00
Hallo Leute, Ich hatte gestern auch einen Brief von denen im Briefkasten. Angeblich habe ich ein xxx Film heruntergeladen und zum Donwload angeboten. Dies war nicht der Fall. Leider konnte ich die IP Adresse im Router nicht mehr kontrollieren. Dafür war der genannte Zeitpunkt zu lange in der Vergangenheit.
Mein WLan ist WPA2 verschlüsselt und mein Kennwort besteht aus Buchstaben und Ziffern und ist 15 zeichen lang. Denke daran mein WLAN abzuschalten. Mein upload betrifft ca. 120 KB.
Mein Internetprovider konnte mir ebenfalls nicht helfen. Nach einem Anruf bei meiner Rechtschutzversicherung wurde ich Informiert das ich zum Uhrheberrecht nicht versichert bin und es dafür auch keine Versicherung gibt.
Man hatte mich an eine Telefonische Rechtsberatung weitergeleitet die mir erstmal ein wenig weiterhelfen konnte.
Nicht Reagieren ist der falsche Weg. Mir wurde ein Formular an Herz gelegt. Ist eine modifizierte U. E.
Dort soll man seine zum Fall genannten Daten eintragen und nur die erste Seite auf zwei verschieden Postwegen mit Zeugen absenden oder per Einschreiben versenden.
Zudem wurde mir in der Rechtsberatung ein Urteil vom BGH genannt den man sich vielleicht mal durchlesen sollte. BGH ZR121/08.
Die Rechtslage hier ist Schwierig. Wir sind leider in der Pflicht zu beweisen das wir Unschuldig sind. Vielleicht könnt Ihr hier weiter Posten was bei euch herausgekommen ist.
Mein WLan ist WPA2 verschlüsselt und mein Kennwort besteht aus Buchstaben und Ziffern und ist 15 zeichen lang. Denke daran mein WLAN abzuschalten. Mein upload betrifft ca. 120 KB.
Mein Internetprovider konnte mir ebenfalls nicht helfen. Nach einem Anruf bei meiner Rechtschutzversicherung wurde ich Informiert das ich zum Uhrheberrecht nicht versichert bin und es dafür auch keine Versicherung gibt.
Man hatte mich an eine Telefonische Rechtsberatung weitergeleitet die mir erstmal ein wenig weiterhelfen konnte.
Nicht Reagieren ist der falsche Weg. Mir wurde ein Formular an Herz gelegt. Ist eine modifizierte U. E.
Dort soll man seine zum Fall genannten Daten eintragen und nur die erste Seite auf zwei verschieden Postwegen mit Zeugen absenden oder per Einschreiben versenden.
Zudem wurde mir in der Rechtsberatung ein Urteil vom BGH genannt den man sich vielleicht mal durchlesen sollte. BGH ZR121/08.
Die Rechtslage hier ist Schwierig. Wir sind leider in der Pflicht zu beweisen das wir Unschuldig sind. Vielleicht könnt Ihr hier weiter Posten was bei euch herausgekommen ist.
Autor: susanne Datum: 20.09.2010, 18:04
auch wir haben heute solchen so briefe bekommen..da auch drine steht das wir 2x 650€ zahlen sollen inhalb von 2 tagen..sollen angeblich 2 pornofilme heruntergladen haben...was aber nicht stimmt..werde ihnen die passende takte schreiben und schauen wie sie reagieren und mit dem anwalt drohen.
werde nicht zahlen
werde nicht zahlen
Autor: Silvio Datum: 20.09.2010, 13:57
Hallo !! habe heute Post von U+C Anwälten bekommen zwecks upload eines XXX- Filmes - DigiProtect Gmbh wird auch noch aufgeführt !! DA ich nicht weiß wie ich mich jetzt verhalzen soll wäre es echt lieb wenn ich von euch nen Rat bekommen könnte !! Bis 24.09 habe Zeit zum zahlen
Autor: Edgard Datum: 17.09.2010, 23:18
Ich habe heute auch eine solche Abmahnung bekommen ich solle angeblich einen pornographischen film heruntergeladen haben und soll nun 650 euro zahlen ich weiß aber nich was ich machen soll hab bis mitwoch den 22.9.2010 zeit
Autor: Shabnam Datum: 12.09.2010, 00:47
guten tag!!!
ich habe jetzt auch vor einigen tagen den ersten brief von der u+c rechtsanwaelte erhalten.und gleich darauf hin den naechsten brief heute mittag,wo drinne steht das ich mir angeblich 2 filme runter geladen haben soll!was natuerlich nicht der fall ist!
wir haben gleich sofort dir ip adresse kontrolliert,es stimmt nicht ueberein.
mein internet ist geschuetzt,also kann nicht jeder daran kommen!
ausserdem steht da das ich es mit dem programm bit torrent runter geladen habe,was auch wiederrum nicht stimmt,weil ich dieses programm garnicht auf dem computer habe!
jetzt weiss ich nicht wie weiter fort gehen soll!die haben mir eine frist von ein paar tagen gegeben um zu bezahlen.
natuerlichhabe ich gestern gleich sofort dort angerufen und mich informiert,da habe ich erstmal alles geschildert und er kam mir gleich sofort entgegen und meinte er wuerde 200,00 euro runter gehen,was mich zum nachdenken gebracht!
die unterschrift ist eingescannt ,der ganze brief ist als waere es eine copie!
er meinte auch ich kann es nicht gewesen sein,ich solle ja nur was unterschreiben und zurueck senden!
jetzt weiss ich nicht was ich machen soll?
kann mir bitte jemand helfen?soll ich mir einen rechtsanwalt nehmen??
ich habe jetzt auch vor einigen tagen den ersten brief von der u+c rechtsanwaelte erhalten.und gleich darauf hin den naechsten brief heute mittag,wo drinne steht das ich mir angeblich 2 filme runter geladen haben soll!was natuerlich nicht der fall ist!
wir haben gleich sofort dir ip adresse kontrolliert,es stimmt nicht ueberein.
mein internet ist geschuetzt,also kann nicht jeder daran kommen!
ausserdem steht da das ich es mit dem programm bit torrent runter geladen habe,was auch wiederrum nicht stimmt,weil ich dieses programm garnicht auf dem computer habe!
jetzt weiss ich nicht wie weiter fort gehen soll!die haben mir eine frist von ein paar tagen gegeben um zu bezahlen.
natuerlichhabe ich gestern gleich sofort dort angerufen und mich informiert,da habe ich erstmal alles geschildert und er kam mir gleich sofort entgegen und meinte er wuerde 200,00 euro runter gehen,was mich zum nachdenken gebracht!
die unterschrift ist eingescannt ,der ganze brief ist als waere es eine copie!
er meinte auch ich kann es nicht gewesen sein,ich solle ja nur was unterschreiben und zurueck senden!
jetzt weiss ich nicht was ich machen soll?
kann mir bitte jemand helfen?soll ich mir einen rechtsanwalt nehmen??
Autor: F.A. Datum: 17.07.2010, 07:29
Guten Tag, auch meine Eltern haben eine solche Abmahnung erhalten. Da meine Eltern gerade einmal Zeitung im Internet lesen oder freigegebene Serien ansehen (welche ich Ihnen einrichten muss), halte ich es für extrem unwahrscheinlich das Sie sich einen Porno heruntergeladen haben sollten. Ich für meinen Teil bin lediglich an einigen WE zu Hause. Ich habe mir, da bei uns in der Umgebung eine regelrechte Welle von Abmahnungen durch ging, die von einer Kanzlei modifizierten Unterlassungserklärung abgegeben. Diese war zwar "nur" auf Musikstücke konzipiert, allerdings mit einigen Änderungen auch für Videofilme nutzbar.
Ich halte bereits den technischen Vorgang der angeblichen Beweissicherung für nicht nur fragwürdig, sondern für vollkommen unzureichend und nicht Dokumentiert. Persönlich finde ich es sehr schade, dass deutsche Gerichte scheinbar nicht hinterfragen wie die Beweise zustande gekommen sind, sondern diese als "Rechtssicher" erlangt und als absolut Fehlerfrei akzeptieren und die gesamte Beweislast auf den vermeintlichen Störer abgewälzt wird.
Ich halte bereits den technischen Vorgang der angeblichen Beweissicherung für nicht nur fragwürdig, sondern für vollkommen unzureichend und nicht Dokumentiert. Persönlich finde ich es sehr schade, dass deutsche Gerichte scheinbar nicht hinterfragen wie die Beweise zustande gekommen sind, sondern diese als "Rechtssicher" erlangt und als absolut Fehlerfrei akzeptieren und die gesamte Beweislast auf den vermeintlichen Störer abgewälzt wird.
Autor: Karlheinz Magnus Datum: 02.07.2010, 21:27
Auch ich bekam am 16.06.2010 von dieser Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg, eine Abmahnung mit der Forderung, dass ich bis 21.06.2010 650,00€ zahlen müsse. Weil ich darin soll die Datei mit dem Namen "Risen" der Firma "Koch Media-Risen" heruntergeladen und verbreitet haben soll. Ich übergab die Angelegenheit meinem Anwalt, denn ich habe weder etwas heruntergeladen noch habe ich etwas verbreite auch war sonst alles frei erfunden. So das sind jetzt gerade mal 14 Tage her und schon erhalte ich die nächste Abmahnung von der Anwaltskanzlei: Nümann + Lang aus Karlsruhe jetzt soll ich ein Musikstück herunter geladen und verbreitet haben. Wenn dem so wehre müsste ich heilig gesprochen werden da ich in einer Distanz von 200km gleichzeitig hätte sein müssen. Was ist mit unserer Rechtsprechung los? Will man durch stillhalten den Bürgern das Internet madig machen. Was ist mit den Standesverbänden der Anwälte? Oder hält man hier still weil dies eine lukrative Einnahme Quell ist.
Autor: Jens Basse Datum: 30.03.2010, 17:28
Guten Tag Herr Weiner,
ich habe auch eine Abmahnung wegen 2 Filmen erhalten. Ich möchte ausdrücklich betonen das ich von diesen Filmen noch nie etwas gehört habe.
Besitze auch WLAN mit einem Passwort "gesichert".
Bin selbstständig und den ganzen Tag im Internet unterwegs wegen eigenem Onlineshop.
Muss die Gegenseite den nicht beweisen das der Computer von dem die Filme hochgeladen wurden auch meiner ist? Würde den dann ja gern zur Untersuchung zur verfügung stellen.
Ausserdem sind die angegeben Streitwerte so utopisch (50.000€) wobei
meine uploadgeschwindigkeit 71k/bits! beträgt.
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben da einen Riegel vor zu schieben.
Habe jetzt meine WLAN gesperrt und eine Kabel durchs Haus gezogen.
Ein Hoch auf den Rechtsstaat.
ich habe auch eine Abmahnung wegen 2 Filmen erhalten. Ich möchte ausdrücklich betonen das ich von diesen Filmen noch nie etwas gehört habe.
Besitze auch WLAN mit einem Passwort "gesichert".
Bin selbstständig und den ganzen Tag im Internet unterwegs wegen eigenem Onlineshop.
Muss die Gegenseite den nicht beweisen das der Computer von dem die Filme hochgeladen wurden auch meiner ist? Würde den dann ja gern zur Untersuchung zur verfügung stellen.
Ausserdem sind die angegeben Streitwerte so utopisch (50.000€) wobei
meine uploadgeschwindigkeit 71k/bits! beträgt.
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben da einen Riegel vor zu schieben.
Habe jetzt meine WLAN gesperrt und eine Kabel durchs Haus gezogen.
Ein Hoch auf den Rechtsstaat.




