BGH zum Thema Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

BGH zum Thema Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder
06.04.2017188 Mal gelesen
Die Süddeutsche Zeitung hat vor wenigen Tagen einen Bericht zu einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 19/16) veröffentlicht. Dem Urteil liegt ein sogenannter Filesharing Sachverhalt zugrunde.

Süddeutsche Zeitung berichtet über BGH Urteil zum Thema Filesharing

Konkret ging es um die Frage, ob Eltern für ihre Kinder haften, wenn diese Urheberrechte im Internet verletzt haben. Der BGH hat dies in der vorliegenden Konstellation bejaht.

Filesharing - Worum geht es?

Beim Filesharing handelt es sich um das illegale Herunterladen bzw. Bereitstellen von Audio- oder Videodateien auf Internetplattformen. An jedem Film und an jedem Musiktitel bestehen Urheberrechte. Unerlaubte Duplikationen sowie das illegale Verbreiten oder Verfügen sind daher verboten. Filesharing stellt also eine Urheberrechtsverletzung dar, die Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Inhabers der Urheberrechte begründet.

Fraglich ist in Einzelfällen jedoch, wer tatsächlich für das Filesharing haftet. Denn nicht immer ist der Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung vorgenommen wurde, auch der wirkliche "Täter".

BGH Urteil: Eltern haften für ihre Kinder

Bisher urteilte der BGH, dass der Inhaber des Anschlusses haftet, sofern er nicht plausibel darlegen kann, dass ein anderer Nutzer für das Filesharing verantwortlich sein kann. Das sind meist Familienmitglieder oder WG-Mitbewohner. Nach bisheriger Rechtsprechung muss der Inhaber des Anschlusses aber nachvollziehbare, konkrete Angaben über mögliche Schuldige machen. Nicht gefordert werden konnte jedoch von einem Ehepartner, die Internetnutzung des Partners zu dokumentieren oder gar den Computer zu durchsuchen. Die Bundesrichter stellten damit den Schutz der Familie über das Eigentum der Rechteinhaber. Diese Rechtsprechung blieb nicht ohne Kritik.

Im jetzigen Fall überholte der BGH diese familienfreundliche Argumentation. Eltern, die genau wüssten, welches ihrer (erwachsenen) Kinder das Filesharing vorgenommen hat, könnten nicht die Auskunft verweigern und sich zugleich trotzdem der Haftung entziehen. Das Gericht betonte, dass die Eltern entweder selbst zahlen oder Auskunft erteilen müssen.

Was bedeutet das für Betroffene von Abmahnungen?

Zwar ist der BGH von seiner familienfreundlichen Rechtsprechung abgerückt. Dass jedes Elternteil für eine etwaige Urheberrechtsverletzung der Kinder haftet, ist jedoch nicht pauschal festgelegt. Denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich plausibel zu entlasten.

Weiterhin werden Anwaltskanzleien wie Waldorf Frommer oder Daniel Sebastian im Namen von Musikkonzernen und Produktionsfirmen Abmahnungen verschicken. In diesen Abmahnungsschreiben werfen die Anwälte den Inhabern der Anschlüsse vor, Filesharing betrieben zu haben. Zugleich wird gefordert, eine hohe Geldsumme (meist mehrere tausend Euro) zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ohne rechtliche Prüfung auf diese Forderungen einzugehen, kann teuer und folgenreich sein. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich deswegen stets beraten lassen. Selbst wenn keine komplette Exkulpation möglich ist, kann die Summe des Schadensersatzes oftmals nach unten korrigiert werden.

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Damit Verbraucher den Forderungen von Konzernen und deren Anwälten nicht schutzlos ausgesetzt sind, bieten wir von Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstberatung für alle Empfänger von Abmahnungen an. Unsere Experten raten zunächst zu folgenden Schritten, nachdem eine Abmahnung erhalten wurde:

  1. Ruhig bleiben!
  2. Nicht auf die Forderungen eingehen!
  3. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
  4. Innerhalb der Frist eigenen Rechtsanwalt aufsuchen!

Abmahnungen und Filesharing sind ein komplexes Thema, das viele Verbraucher beunruhigen kann. Werdermann | von Rüden analysiert Ihren Sachverhalt und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung über Chancen und Risiken. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.