BVerfG fällt im Familienrecht eine weitreichende Entscheidung zum Sorgerecht für Väter von nichtehelichen Kindern, RAe Sagsöz&Euskrichen, Bonn

04.08.2010 882 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz
Nach der Rüge des Europäischen Gerichtshof in Richtung des deutschen Gesetzgebers im Jahre 2009, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht reagiert: nichteheliche Väter dürfen nicht per se von der Mitbestimmung (Sorgerecht) ausgeschlossen werden, so wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch bisher faktisch der Fall war. Die Teilhabe am Sorgerecht - notfalls durch eine gerichtliche Entscheidung - wird zugebilligt. Es war bisher kein wirklich durchgreifendes Argument für die rechtliche Regelung ersichtlich, wonach derart tief in die Grundrechte der Väter und auch der Kinder zu Gunsten der Kindesmutter eingegriffen wurde. RAe Sagsöz & Euskirchen, Bonn


Nach der Rüge des Europäischen Gerichtshof in Richtung des deutschen Gesetzgebers im Jahre 2009, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht reagiert:

nichteheliche Väter dürfen nicht per se von der Mitbestimmung (Sorgerecht) ausgeschlossen werden, so wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch bisher faktisch der Fall war.

Die Teilhabe am Sorgerecht - notfalls durch eine gerichtliche Entscheidung - wird zugebilligt. Es war bisher kein wirklich durchgreifendes Argument für die rechtliche Regelung ersichtlich, wonach derart tief in die Grundrechte der Väter und auch der Kinder zu Gunsten der Kindesmutter eingegriffen wurde.

RAe Sagsöz & Euskirchen, Bonn