Warum Sie nach einem Autounfall die Schadenregulierung besser von Anfang an einem Anwalt überlassen sollten.

24.11.2009 2736 Mal gelesen Autor: Hendrik W. Schwarz

Mehr als 80 % der Kfz-Haftpflichtunfälle werden direkt über die Werkstatt abgewickelt. Kaum ein Geschädigter macht sich noch Gedanken, worauf er sich da einlässt. Es ist bequem, sich um nichts kümmern zu müssen. Und angenehm, wenn das Unfallfahrzeug nach der Reparatur gewaschen vor der eigenen Haustür wieder abgeliefert wird! 

Solange die Geschädigten wissen, worauf sie sich einlassen und solange mit offenen Karten gespielt wird, ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. 

Geschädigte sollten aber aufmerken, wenn sie mit Werkstattauftrag letztlich die gegnerische Haftpflichtversicherung in die Lage versetzen, die Höhe des Schadens zu bestimmen. Dann mutiert die (Partner-) Werkstatt zur Schadenannahmestelle des Haftpflichtversicherers.

Indizien dafür sind: Es wird kein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen. Nicht die (Partner-) Werkstatt bestimmt, was für ein Schaden vorliegt, wie dieser zu beheben ist oder ob ein Totalschaden gegeben ist, sondern ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung hinzugezogener externer Dienstleister wie beispielsweise die Control?xpert GmbH. 

Ist die Schadenabwicklung aber dank Schadenmanagement des Versicherers allzu schlank geraten, bleiben häufig die Interessen der Geschädigten auf der Strecke. Sie müssen sich dann fragen, ob es richtig war, die Schadenregulierung der Werkstatt zu überlassen: Wurde die Haftungsquote richtig bemessen, die Wertminderung korrekt ermittelt? Wie sieht es aus bei Personenschäden, Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschäden? Wurden die Interessen der tatsächlichen Eigentümer (Leasinggeber oder Banken) berücksichtigt? Wie steht es um die (Neuwagen-) Garantie des Herstellers nach erfolgter Reparatur, wenn nach dem Grundsatz "Instandsetzung vor Erneuern" kostengünstig reparariert wurde? Hat die Werkstatt die Herstellerrichtlinien beachtet? 

Eine Schadenregulierung, bei der die billige und problemlose Reparatur im Vordergrund steht, wird diese Fragen schwerlich zufriedenstellend beantworten.

Tipps:

  • Setzen Sie möglichst alle Ihrer Ansprüche durch und bedienen sich schneller professioneller Hilfe von Anwälten mit moderner Kanzleitechnik. So können Sie die genannten Unsicherheiten vermeiden.
  • Die Zeiten sind vorbei, in denen erst ein Termin vereinbart werden muss, um Ihr Anliegen persönlich einem Rechtsanwalt zu schildern. Sie können den Unfall und weitere Einzelheiten ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne Papierkrieg melden.
  • Nehmen Sie dazu schnell und unkompliziert Kontakt mit uns auf, indem Sie unsere Internetdienste nutzen. Klicken Sie nach dem Bestätigen der Hinweise  zum Datenschutz in unserer Website auf das Wort 

    Anfrage

    Klicken Sie dann in dem sich öffnenden neuen Fenster oben rechts auf das Wort "Schadenregulierung".
  • Die erforderlichen Anwaltskosten für die Regulierung der Haftpflichtschäden hat grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherer  zu erstatten, wenn er für den Unfall allein haftet. Dem Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten, wenn er den Unfall nicht verschuldet hat.

Mehr zu dem Thema sowie weitere Hinweise finden Sie hier: Kanzlei H|W|S