Bescherung für den Führerschein - Verstärkte Alkoholkontrollen über Weihnachten

24.12.2008 1329 Mal gelesen Autor: Christian Demuth

Die Polizei führt um die Weihnachtszeit wieder verstärkt Alkoholkontrollen durch. Das bedeutet bei vielen  Autofahrern erhöhte Gefahr für den Führerschein. Schon ein Fahrer, dem mit nur 0,3 Promille Alkohol im Blut ein Fahrfehler unterläuft oder der sogenannte Ausfallerscheinungen zeigt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Mit schlimmen Konsequenzen:  Kommt der Richter zu der Überzeugung, dass der Fahrfehler nicht passiert wäre, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre, kann sich der Betroffene von seiner Fahrerlaubnis verabschieden. Das Gericht spricht neben einer Geldstrafe in der Regel auch die Entziehung der Fahrerlaubnis aus und verhängt eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung.  Bei der Überzeugungsbildung, ob bei einer festgestellten Alkoholkonzentration zwischen 0,3 und 1,1 Promille Ausfallerscheinungen beim Betroffenen vorlagen stützt sich die Justiz oft auf Notizen und Aufzeichnungen, die von der Polizei anlässlich der Kontrolle gemacht wurden. Außerdem wird gerne das vom Arzt bei der Blutentnahme ausgefüllte Kontrollblatt - auch als  "Torkelbogen" bekannt - herangezogen.

Verhaltenstipp bei Verkehrskontrollen
Für Verkehrsteilnehmer, die einmal in eine solche Kontrollsituation kommen, ist es daher empfehlenswert die Beteiligung an sämtlichen polizeilichen oder ärztlichen Tests, die für die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eine Rolle spielen können, zu verweigern. Dies sind Untersuchungen wie Gleichgewichtstests, wie Gehproben, Finger-Nase-Probe, Finger-Finger-Probe, das Herumdrehen zur Feststellung des Drehnachnystagmus oder die Abnahme eine Schriftprobe.
Während man die Abnahme einer Blutprobe durch einen approbierten Arzt dulden muss, ist man zur aktiven Teilnahme an Untersuchungen nicht verpflichtet.       
Wer aber ganz sicher sein will, zu Weihnachten als Autofahrer wirklich nur schöne Bescherungen zu erleben, sollte auf Alkohol am besten ganz verzichten.   
 
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Der Verfasser, Christian Demuth, ist Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf und auf die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen spezialisiert.