Der Fondsanbieter Lloyd Fonds AG brachte im Jahr 2008 die Schiffsbeteiligung LF 94 MS Tosa Sea auf den Markt, welche in einen gleichnamigen Massengutfrachter investiert. In die MS Tosa Sea investierten nicht nur die Anleger des Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea, sonder auch die Investoren des Schwesterfonds LF 91 MS Thira Sea. Das Fondsschiff geriet jedoch wie so viele andere Schiffe auch in den Sog der Schifffahrtskrise. Die ungünstige wirtschaftliche Entwicklung verhinderte ein prognosegemäßes Wachstum, sodass der Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Dabei mussten die Anleger bereits wiederholt auf Ausschüttungen verzichten, um die Darlehen des Fonds vorrangig bedienen zu können.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Was können Anleger des angeschlagenen Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea unternehmen? Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln, welche Möglichkeiten den Anlegern der Schiffsbeteiligung offen stehen. Ein Fachanwalt kann hierfür beispielsweise prüfen, ob bei der Anlageberatung vor der Investition in den Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea Fehler passierten, die Schadensersatzansprüche der Anleger auslösen.
Ein Fehler vieler Beratungsgespräche ist, dass die Berater den Anlegern vor der Investition nicht ausreichend die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erläuterten. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Verlustrisiken und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Es handelt sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch vor einer Insolvenz bedroht werden kann.
Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea können Situation einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger sind, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Weitere Informationen:
Infoseite Rechtsansprüche der Anleger der Schiffsfonds
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