Kreditwiderruf Deckungsklage: LG Frankfurt am Main bestätigt Urteil gegen DEVK Rechtsschutzversicherung

30.06.2017 102 Mal gelesen Autor: Simon Bender
Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigt durch Abweisung der Berufung die Verurteilung der DEVK zur Erteilung einer Deckungszusage zur Durchsetzung eines Kreditwiderrufs

Nachdem bereits das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 29.11.2016, Az. 30 C 2365/16 die DEVK Rechtsschutzversicherung verurteilt hatte, den durch die ARES Rechtsanwälte vertretenen Klägern bedingungsgemäß Rechtsschutzdeckung zur Durchsetzung ihres Kreditwiderrufs zu erteilen, bestätigte nun auch das Landgericht Frankfurt am Main das Urteil durch Zurückweisung der von der DEVK eingelegten Berufung (Kammerbeschluss vom 12.06.2017 - Az. 2-08 S 5/17).

Hintergrund des Verfahrens war die Ablehnung der Rechtsschutzdeckung wegen angeblicher Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalles bzw. eines behaupteten Ausschlussgrundes in den Rechtsschutzbedingungen (DEVK ARB 2014). Mit Verweis auf die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 24.04.2013, Az. IV ZR 23/12), nach der ein Rechtsschutzfall (in einem vergleichbaren Fall des Widerspruchs bei einer Lebensversicherung) erst dann eintritt, wenn der Widerrufsgegner die Rückabwicklung des Vertrages verweigert, wies das Landgericht Frankfurt am Main die Berufung des Versicherers zurück.

Nach Erfahrungen der ARES Rechtsanwälte verweigern Rechtsschutzversicherungen immer wieder unberechtigt Deckungszusagen in Kreditwiderrufsfällen. Dabei wird oftmals eine angebliche Vorvertraglichkeit angeführt oder die Ablehnung mit fehlenden Erfolgsaussichten begründet. In vielen Fällen sind diese Einwände jedoch unbegründet. Wie der vorliegende Fall zeigt, kann es sich für Versicherungsnehmer lohnen, die Verweigerung der Deckungszusage nicht einfach hinzunehmen.

Auch in einem weiteren Fall der Verweigerung einer Deckungszusage durch die DEVK gab das Amtsgericht Laufen (Urteil vom 14.02.2017 - Az. 1 C 672/16 - nicht rechtskräftig) den von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertretenen Klägern recht und verurteilte die Versicherung zur Erteilung einer Deckungszusage.

Gerne stehen wir betroffenen Darlehensnehmern nicht nur zur Durchsetzung von Widerrufen, sondern auch zur Durchsetzung von Deckungszusagen zur Seite, sei es im Wege eines Stichentscheids, eines Ombudsmannverfahrens oder notfalls auch im Wege einer Deckungsklage. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.