Waldorf Frommer mahnt zum Film „Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2“ im Auftrag der Studiocanal GmbH ab

14.01.2016 20 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Abmahnung wegen Filesharing

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen der vermeintlichen widerrechtlichen Zugänglichmachung des Films "Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2" für die Rechteinhaberin Studiocanal GmbH. Sie werfen den Empfängern der Abmahnungen vor, mittels der Nutzung einer Tauschbörse den Film "Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2" anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

"Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2" ist ein amerikanischer Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2015. Er ist der letzte Teil einer vierteiligen Filmreihe. Die Filme sind auch unter ihrem englischen Titel "The Hunger Games" bekannt.

Was genau ist eine Abmahnung?

Nach § 19a UrhG ist es dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber vorbehalten, das Werk öffentlich zugänglich zu machen. Daher liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn dritte Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Bei der Nutzung von Online-Tauschbörsen sind Verstöße gegen das Urheberrecht naheliegend, da anderen Nutzern Inhalte zum Download angeboten werden.

Eine Abmahnung enthält die Aufforderung, eine bestimmte Urheberrechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Daher ist ihr meist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der die Adressaten der Abmahnung die zukünftige Unterlassung versichern sollen. Diese Abgabe der Unterlassungserklärung ist die zentrale Forderung der Abmahnungen. Verstoßen die Erklärenden gegen diese Versicherung, kommt eine hohe Vertragsstrafe auf sie zu. Zudem verlangen die Abmahnenden zumeist Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten. In vielen Fällen wird dabei eine pauschale Summe als Vergleichsangebot genannt, mit der sämtliche Forderungen beglichen sind.

Die Abmahnung ist für Betroffene auch als Vergleichsangebot anzusehen, mit dem ein Gerichtsprozess und dessen Kosten vermieden werden können.

Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer in Abmahnungen zu "Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2"

Empfänger der Abmahnungen werden dazu aufgefordert, die strafbewehrte Unterlassungserklärung dazu abzugeben, die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in Zukunft nicht mehr zu begehen. Zudem verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer eine pauschale Schadensersatzsumme von 815,00 Euro.

Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung

Sollten Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht vorschnell zu handeln. Sie sollten weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben noch den Geldbetrag zahlen. Denn die Erklärung bindet Sie lebenslang und kann bei Verstößen auch in ferner Zukunft zu einer hohen Vertragsstrafe führen. Die beigefügten Vordrucke sind oft zu weit gefasst und sollten zu Ihrem Vorteil abgeändert werden. Eine voreilige Zahlung des Betrags nimmt Ihnen die Möglichkeit, über die Höhe zu verhandeln.

Wichtig ist es allerdings auch, die Abmahnung nicht schlicht zu ignorieren. Bei Überschreitung der Frist ohne Reaktion droht ein gerichtliches Verfahren mit zusätzlichen Kosten. Sie sollten sich in der angegebenen Frist an eine im Urheberrecht erfahrene Anwaltskanzlei wenden. Diese kann ermitteln, ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften. Zudem kann sie Ihnen helfen, die Abmahnung gegebenenfalls zurückzuweisen oder zumindest die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abzuändern. Auch die Höhe des Schadensersatzes kann in vielen Fällen gesenkt werden.

Anwälte von Abmahnhelfer.de stehen an allen Tagen der Woche zur Verfügung

Wenn Sie Beratung wegen der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zum Film "Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2" suchen, wenden Sie sich gerne an unser im Urheberrecht erfahrenes Team der Anwälte von Abmahnhelfer.de. Wir stehen Ihnen mit einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung, in dem Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung bekommen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 368 7336 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!