Abmahnung Waldorf Frommer, im Auftrag von Constantin Film für das Filmwerk „Fack ju Göhte“

16.10.2015 117 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Notieren Sie sich die kurze Frist.

Seit der 2. Teil von "Fack ju Göhte" im Kino erschienen ist, löst auch der 1. Teil des Films aus dem Jahre 2013 großes Interesse bei den Internetusern aus.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt nun Filesharing-Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen des illegalen Downloads des 1. Teils dieses Filmes in sogenannten Internettauschbörsen, vorzugsweise BitTorrent. Darin wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschalisiertem Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten zur Verfolgung der Urheberrechte des Rechteinhabers verlangt.

Vorsicht!

Geben Sie nicht die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung in unveränderter Weise ab. Diese enthält ein Schuldanerkenntnis, das Sie die nächsten 30 Jahre an enorme Rechtsfolgen bindet. Sie sollten diese Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht überprüfen lassen.

Machen Sie Fehler bei der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung, droht Ihnen nicht nur die Bindung für die nächsten 30 Jahre an die abgegebene Unterlassungserklärung, sondern auch eine Vertragsstrafe von mehreren Tausend Euro!

In manchen Fällen ist es durchaus sinnvoll gar keine Unterlassungserklärung abzugeben.

In anderen Fällen macht es Sinn eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Immer dann, wenn Sie wissen, dass Sie nicht der Täter einer solchen Urheberrechtsverletzung waren und Sie auch als Störer für eine solche Urheberrechtsverletzung ausscheiden, dann ist es besser keine Unterlassungserklärung abzugeben.

Lassen Sie sich daher von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht beraten und überlegen Sie in der Zwischenzeit genau, was sich zu dem Zeitpunkt des Downloads/Uploads in Ihrem Haushalt ereignet hat.

Eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer ist nicht in Stein gemeißelt.

Lassen Sie sich helfen, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Georg Schäfer
Rechtsanwalt