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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EZulV
Gliederungs-Nr.: 2032-1-11-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
(Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497)

Zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Ausschluss einer Erschwerniszulage2
Teilzeitbeschäftigung2a
  
Abschnitt 2 
Einzeln abzugeltende Erschwernisse 
  
Titel 1 
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten 
  
Allgemeine Voraussetzungen3
Höhe und Berechnung der Zulage4
Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit4a
Ausschluss der Zulage5
(weggefallen)6
  
Titel 2 
Zulage für Tauchertätigkeit 
  
Allgemeine Voraussetzungen7
Höhe der Zulage8
Berechnung der Zulage9
  
Titel 3 
Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen 
  
Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition10
Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler11
  
Titel 4 
Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes 
  
Allgemeine Voraussetzungen12
Höhe der Zulage13
Berechnung der Zulage14
Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes15
  
Titel 5 
Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse 
  
Zulage für Klimaerprobung16
Zulage für Unterdruckkammerdienst16a
Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr16b
Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg16c
Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen17
  
Abschnitt 3 
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten 
  
Allgemeine Voraussetzungen17a
Höhe der Zulage17b
Ausschluss der Zulage17c
Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit17d
  
Abschnitt 4 
Zulagen in festen Monatsbeträgen 
  
Entstehen des Anspruchs18
Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit19
(weggefallen)20
Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege21
Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten21a
Zulage für besondere Einsätze22
Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal22a
Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen23
Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts23a
(weggefallen)23b
(weggefallen)23c
Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe23d
Zulage für Minentaucher23e
Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes23f
Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst23g
Zulage für Fallschirmspringer23h
Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst23i
Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung23j
Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen23k
Zulage für Bergführer23l
Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr23m
Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung23n
Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr23o
Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr23p
Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung23q
Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien23r
  
Abschnitt 5 
Übergangsregelungen 
  
Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen24
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.