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Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NKWG
Gliederungs-Nr.: 20330010000000
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35 - VORIS 20330 01 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 830)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
- aufgehoben -3
Wahlgrundsätze, Wahlsystem4
Ausübung des Wahlrechts5
Allgemeiner Kommunalwahltag6
  
Zweiter Teil 
Wahl der Abgeordneten 
  
Erster Abschnitt 
Gliederung des Wahlgebiets 
  
Wahlbereiche7
Wahlbezirke, Wahlräume8
  
Zweiter Abschnitt 
Wahlorgane und Wahlehrenämter 
  
Wahlleitung9
Wahlausschuss10
Wahlvorstand11
Tätigkeit der Wahlvorstände12
Wahlehrenämter13
  
Dritter Abschnitt 
Wahlvorbereitung und Wahlvorschläge 
  
Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter, Landeswahlausschuss14
- aufgehoben -15
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung16
- aufgehoben -17
Wählerverzeichnis18
Wahlschein19
- aufgehoben -20
Wahlvorschläge21
Wahlanzeige22
Beschränkungen hinsichtlich der Wahlvorschläge23
Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber24
Rücktritt, Tod und Verlust der Wählbarkeit von Bewerberinnen und Bewerbern25
Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen26
Vorprüfung der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung27
Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge28
Stimmzettel29
  
Vierter Abschnitt 
Wahlhandlung 
  
Stimmabgabe30
Gültigkeit der Stimmen30a
Wahlgeräte30b
Briefwahl31
Wahrung des Wahlgeheimnisses; Wahlurnen32
Öffentlichkeit der Wahl, Wahlwerbung, Unterschriftensammlung, Wählerbefragung33
  
Fünfter Abschnitt 
Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses 
  
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken34
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen35
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit einem Wahlbereich36
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit mehreren Wahlbereichen37
Ersatzpersonen38
Bekanntgabe des Wahlergebnisses39
Annahme der Wahl40
  
Sechster Abschnitt 
Wahlen aus besonderem Anlass 
  
Nachwahl41
Wiederholungswahl42
Einzelne Neuwahl43
Neuwahl bei Bildung oder Umbildung einer Samtgemeinde zum Beginn einer Wahlperiode43a
  
Siebter Abschnitt 
Ersatz von Abgeordneten, Ausscheiden von Ersatzpersonen 
  
Ersatz von Abgeordneten44
Ausscheiden von Ersatzpersonen45
  
Dritter Teil 
Direktwahl 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Anwendung von Vorschriften über die Wahl der Abgeordneten45a
Wahltag, Wahlzeit, Wahlbekanntmachung45b
Wahlleitung und Wahlausschuss45c
  
Zweiter Abschnitt 
Erste Wahl 
  
Bewerberbestimmung, Wahlvorschläge45d
Stimmzettel, Stimmabgabe45e
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken45f
Feststellungen des Wahlergebnisses im Wahlgebiet45g
Annahme der Wahl45h
Wahl bei vorzeitigem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers45i
  
Dritter Abschnitt 
Stichwahl, Wiederholungswahl, neue Direktwahl, Abwahl 
  
Allgemeine Regelungen zur Stichwahl45j
Wählerverzeichnis für die Stichwahl45k
Ergebnis der Stichwahl45l
Wiederholungswahl45m
Neue Direktwahl45n
Abwahl45o
  
Vierter Teil 
Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung 
  
Allgemeines45p
Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates und des Ortsrates45q
Wahl der Mitglieder der Einwohnervertretung45r
  
Fünfter Teil 
Wahlprüfung und Wahlkosten 
  
Wahleinspruch46
Verfahren der Wahlprüfung47
Inhalt der Wahlprüfungsentscheidung48
Zustellung der Entscheidung und Rechtsmittel49
Einspruch gegen Feststellungen in Bezug auf den Ersatz von Abgeordneten sowie das Ausscheiden von Ersatzpersonen49a
Wahlkosten50
  
Sechster Teil 
Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten50a
Wahlstatistik51
Maßgebende Einwohnerzahl52
Schriftform52a
Fristen und Termine52b
Sonderregelungen für den Fall des Vorliegens einer festgestellten epidemischen Lage52c
Verordnungsermächtigung53
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.