Weiterer Betrugsversuch? Abmahnung von Copyright Watch
Gegenwärtig werden Abmahnungen von der Firma Copyright Watch versandt. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen gefälschte Abmahnung. Zunächst ist zu bemerken, dass die Angeschriebenen nur mit Nachnamen angesprochen werden. Weiterhin ertönt bei der angegebenen Telefonnummer nur Musik vom Band. Die angebliche Abmahnung ist wie folgt gestaltet:
Verwarnung wegen Vorgängen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen
Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,
wir sind beauftragt, die Recherchen und Kotaktaufnahmen von Schutzrechten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vorzunehmen und vertreten die Interessen der ICP-O. (International Copyright Protection Organsiation)
Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es Urheberrechte, die die Schöpfer von Musik, Bildern, Programmen und Filmwerken etc. schützen. Nur der Schöpfer und diejenigen, die durch den Schöpfer eine entsprechende Erlaubnis erhalten haben, sind zu einer entsprechenden Nutzung der jeweiligen Werke berechtigt.
Wer unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, schädigt den jeweiligen Urheber und so die gesamte Gesellschaft.
Wie wir feststellten, haben Sie bzw. wurde aus Ihrem Haushalt (also innerhalb Ihrer rechtlichen Verantwortung, vergl. auch LG Köln AZ 280 150/06 oder OLG Hamburg Az 5U 161/05)
Am 20. Mai 2011
Mit der IP Nummer 178.27.65.29
Vom Server: 68.168.117.10
urheberrechtlich geschützten Inhalt in Anspruch genommen und auf Ihrem Rechner (zwischen-) gespeichert, ohne dass eine entsprechende Genehmigung des Berechtigten (Urheber etc.) vorlag. Bei dieser Aktion haben Sie Urheberrechte verletzt. Zudem wurden Hinweise auf weitere Urheberrechtsverletzung festgestellt.
Seit der Verbreitung des Internet werden in erheblichem Maß Urheberrechte verletzt. Nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ vom 07.04.2011 belaufen sich die Verluste der Rechteinhaber in allen EU-Ländern bisher auf 10 Milliarden Euro. Zugleich mussten allein innerhalb der Musikbranche nur in der EU mehr als 180.000 Arbeitsplätze bedingt durch Verluste resultierend aus Urheberrechtsverletzungen abgebaut werden.
Die Musik- und Filmindustrie setzt sich immer häufiger gegen Raubkopierer zur Wehr, manchmal schon wegen eines einzigen Liedes.
Auf eine entsprechende Rechtsverletzung weisen wir Sie mit diesem Schreiben hin:
Durch die unberechtigte Nutzung bzw. Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich gemäß § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG strafbar gemacht. Zu vergleichbaren Vorgängen sind inzwischen zahlreiche Urteile (auszugsweise auf der Rückseite) ergangen, die als aus den Medien bekannt unterstellt werden. Folge der Rechtsverletzung können sehr hohe Geldstrafen, je nach Umfang zudem Hausdurchsuchungen und spürbarere strafrechtliche Verurteilungen sein, gegebenenfalls mit der weiteren Folge einer Vorstrafe.
Ziel unseres Vorgehens und zugleich unseres Schreibens ist es zunächst, Ihnen das vorwerfbare Handeln deutlich zu machen und Sie zur sofortigen Einstellung der unzulässligen Handlungen aufzufordern.
Diese Mahnung – zusammen mit der Aufforderung, die im Rahmen der Rechtsverteidigung bei uns entstandenen Kosten (Bearbeitung, Verwaltung,Porto, etc.) zu tragen – soll ein friedlicher Schritt zur Klärung der Situation sein.
Wir fordern Sie daher auf, uns Ihr Einverständnis mit der friedlichen Regelung durch Vornahme einer Zahlung mit dem beigefügten vorausgefüllten Überweisungsträger über
262,44€
Bis zum 06. Juni 2011
mitzuteilen. Die Kostenaufstellung finden Sie detailliert vor dem SEPA Überweisungsvordruck. Informatorisch teilen wir mit, dass Sie zur Begleichung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet sind.
Mit Eingang der Zahlung werden wir den Vorgang bei uns schließen und gehen davon aus, dass von Ihrer Seite künftig keine Rechtsverletzungen mehr befürchtet werden müssen.
Von einer Weitergabe des Vorgangs an die Anwälte der Rechteinhaber und ggf. die Ermittlungsbehörden in Neuwied werden wir dann absehen, da wir Ihnen trotz der festgestellten Vorgänge nicht zwangsläufig kriminelle Energie unterstellen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, eine schnelle Erledigung und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Wir werden Sie über alles weitere im Zusammenhang mit den Abmahnungen von Copyright Watch informieren.
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Autor: NewNewYorker Datum: 13.07.2011, 18:15
Autor: DinoW Datum: 29.06.2011, 11:44
Da steht also drin:
Datum und Zeit, IP Nummer, Systemversion und Browser,
Servernname, Bezeichnung der benutzten Datei mit Grössenangabe,
vollständiger Titel - und dann:
ein Screenshot, offenbar zeitgleich mit der Datenerfassung angefertigt.
Das ist fast, als hätte einer daneben gestanden und zugeguckt..
Warum das nur scheibchenweise ´rausgelassen wird, weiss ich auch nicht - vermute aber es rechnet sich, denn mt jedem Schreiben steigen die geforderten Kosten.
Auch ist es wohl doch so, dass downloaden (auf jeden Fall) und streamen (höchstwahrscheinlich und sei es nur wegen buffern) nicht legal sind. Zumindest ergibt sich dieses Bild, wenn man ausführlich googelt. Daher bin ich nicht sicher, dass die guten Ratschläge zum wegschmeissen oder ignorieren richtig sind.
Zumindest ist es wohl so, dass der Schuss nach hinten losgehen lkann, wenn man tatsächlich illegale Contents benutzt hat . Das allerdings ist auch hinreichend plausibel zu belegen.
Autor: petwer Zappel Datum: 23.06.2011, 21:55
Lasst euch auch nicht beeindrucken wenn von folgenden Anwälten eine weiterführende Forderung kommen sollte.
1.Firma DigiProtect
2.Waldorf Frommer Rechtsanwälte
3.Sasse & Partner Rechtsanwälte
4. Bindhardt Fiedler Zerbe
5.Rasch Rechtsanwälte
Zudem müßte vom Rechtsinhaber eine Vollmacht vorliegen die du oder dein Anwalt zur Vorlage bekommen kann.
Werde natürlich noch die Verbraucherzentrale kontaktieren und habe bereits an Sat 1 Akte geschrieben
Autor: mth166 Datum: 22.06.2011, 16:38
Leute, macht Euch doch keinen Stress mit einer Anzeige; lasst die doch einfach ins Leere laufen! Die 'Forderungen' solcher Betrüger sind nicht eintreibbar!
Erst wenn die bei Gericht einen RECHTSTITEL gegen Euch erwirken würden (was ein rein bürokratischer Vorgang ist, UNABHÄNGIG DAVON, ob eine Forderung rechtens ist oder nicht), müsstet Ihr reagieren - und zwar mit einem WIDERSPRUCH (auf dem Amtsformular) innerhalb von 14 Tagen (? oder 4 Wochen? Das wissen die RA hier).
Allerdings scheuen solche Betrüger den Gang zum Gericht, weil sie das Geld kostet!!! Die bauen auf ihre Angstmasche und darauf, dass die meisten Angeschriebenen eben aus dieser Angst heraus unnötigerweise und für den Straftäter bequemer als bequem FREIWILLIG ZAHLEN...
Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, und geht eventuell statt zur Polizei zur Verbraucherzentrale, wenn Ihr es 100%ig sicher haben wollt!
Autor: roger pallagi Datum: 22.06.2011, 06:17
Autor: out-freyn Datum: 17.06.2011, 21:18
Mittlerweile sind strafrechtliche Schritte nicht mehr erforderlich. Nach dem § 101 UrhG kann jeder Rechteinhaber beim zuständigen Landgericht eine Beschluss erwirken, dass der Provider die Verbindungsdaten herausgeben muss. Der Umweg über die Staatsanwaltschaft ist somit nicht mehr nötig.
Dazu kommt, dass die Rechteinhaber kaum Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung der Urheberrechtsverletzer haben. Das große Geld wird mit zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen gemacht.
Autor: benny Datum: 17.06.2011, 19:46
Autor: petwer Zappel Datum: 17.06.2011, 18:01
Der Witz bei mir ist,das ich nicht einmal einen Internetanschluß habe auf meinen Namen und zudem noch nie etwas anderes gemacht habe als online Filme anzusehen..und dann über einen ausländischen Server mit entsprechender IP.Also woher haben die meinen Namen und Adresse..??
Ich gehe zur Polizei und werde Anzeige erstatten und auf keinen Fall etwas bezahlen.Das Rate ich allen Betroffenen ebenso.Nur in der Masse können wir uns wehren.Lasst euch nicht so schnell auf die Schippe nehmen




