Deutsche Umwelthilfe und Abmahnung?

Deutsche Umwelthilfe und Abmahnung?
19.05.2014570 Mal gelesen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verschickt wieder Abmahnungen! Sollten Sie Betroffener eines solchen Schreibens sein, sollten Sie uns umgehend kontaktieren.

Uns liegt eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe vor, mit der Unterlassungsansprüche wegen angeblicher Verstöße gegen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) geltend gemacht werden. Bisher gab es eine Vielzahl von Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) insbesondere gegen gewerbliche Verkäufer von Autos. Offensichtlich erschließt sich der Verein mit den Abmahnungen nunmehr neue Geschäftsfelder: Ab jetzt stehen Immobilienmakler vermehrt im Fokus.

In der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass bei der Bewerbung von Immobilien die Energiekennwerte anzugeben sind und weitere Angaben zum Energieausweis notwendig sind. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe liegt ein rechtswidriges Verhalten vor, wenn die entsprechenden Informationen nicht veröffentlicht werden. Dies soll dann auch wettbewerbswidrig sein.

Wenn Sie eine solche Abmahnung wegen Verstöße gegen das Energieeinsparungsgesetz und die Energieeinsparverordnung erhalten haben, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Bedrohlich ist nicht die finanzielle Forderung, sondern der Unterlassungsanspruch. Wenn eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe abgegeben wurde, dürfen sie zukünftig bei der Bewerbung von Immobilien keine Fehler mehr machen. Ob ein  Immobilienmakler dies wirklich so für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sicherstellen kann, ist sehr genau zu überlegen.

Wir beraten bundesweit seit vielen Jahren Betroffene, die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben. Nutzen Sie unser kostenlose Hotline unter 0800/1004104.