Das auf Containerfonds spezialisierte Emissionshaus ConRendit legte im Jahr 2005 den Container-Leasing-Fonds ConRendit Navigare 1 auf. Rund 350 Anleger stellten dem Fonds ca. 10 Mio. Euro zur Verfügung, die in das Leasinggeschäft mit verschiedenen Standardcontainern investiert wurden. Die wirtschaftliche Entwicklung des ConRendit Navigare 1 blieb jedoch hinter den Prognosen zurück, sodass die Anleger sich mit reduzierten Ausschüttungen begnügen mussten oder ganz verzichten mussten.
Anleger des Containerfonds ConRendit Navigare 1 können angesichts der so nicht prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung des Containerfonds eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das dem Containerfonds ConRendit Navigare 1 wie jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Anlegern musste des Weiteren erklärt werden, wie ein geschlossener Containerfonds funktioniert. Auch handelt es sich bei dem Containerfonds ConRendit Navigare 1 nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.
Schadensersatzansprüche bei falscher Anlageberatung
Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den ConRendit Containerfonds nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Containerfonds im Raum. Anleger des ConRendit Navigare 1, die wissen möchten, welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
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