CS Euroreal: Verkäufe beginnen – Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternativen zur langjährigen Abwicklung

18.07.2012 444 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Die langjährige Abwicklung des CS Euroreal hat gerade eben erst begonnen. Welche Optionen gibt es für Anleger, die nicht auf ihr Geld warten möchten? Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen von Fachanwalt.

Eine erste Immobilie konnte das Management des aufgelösten CS Euroreal veräußern: die Europa Galerie in Saarbrücken. Dennoch wird die Abwicklung des einstigen Branchenflaggschiffs noch Jahre in Anspruch nehmen. Bis zum April 2017 hat die Verwaltung des offenen Immobilienfonds Zeit, um die Gebäude des CS Euroreal zu verkaufen. Nach der kürzlich erfolgten ersten Auszahlung in Höhe von 4,30 Euro müssen die Anleger jetzt bis Dezember 2012 warten. Eine lange Zeit, wenn man bedenkt, dass einst die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes angepriesen wurde. Welche Optionen stehen Anlegern des CS Euroreal offen, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten?

 

Erstes Objekt im Rahmen der Abwicklung veräußert

 

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Interessengemeinschaft und Schadensersatz



Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

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