GAF Active Life – Viele Schadensersatzansprüche der Anleger drohen zum Jahresende 2011 zu verjähren, Anwälte informieren

03.12.2011 484 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds sollten nicht mehr länger zögern, sondern einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Ansprüche gegen die Anlageberater beauftragen. Die Zeit zum Handeln wird für diese langsam knapp, Ende 2011 können viele Ansprüche verjähren!

Die GAF Active Life 1 und 2 sind geschlossene Lebensversicherungsfonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungspolicen investieren, die am dortigen Zweitmarkt erworben und danach von den GAF Active Life Fonds gehalten und verwaltet werden. Die GAF Active Life 1 und 2 befinden sich allerdings schon seit einiger Zeit in einer Krise: Anleger erhielten schon lange keine vollständige Ausschüttung mehr oder diese entfiel sogar ganz. Anteile an den GAF Active Life waren zuletzt nur noch rund ein Drittel wert, am Zweitmarkt werden diese nur noch mit ca. 30 % ihres Nominalwertes gehandelt. Die prospektierte Rendite konnte nicht erreicht werden. Fraglich ist für die Anleger der GAF Active Life Fonds derzeit auch, ob es am Ende der Laufzeit der GAF Active Life 1 und 2 überhaupt noch zu Rückzahlungen kommen wird.

In der Vergangenheit erhielten Anleger der GAF Active Life 1 und 2 Vergleichsangebote von Banken, mit denen sie zwischen 75 und 90 % der Anlage zurückerhalten sollen. Ob sich dieses Angebot lohnt, muss für jeden Anleger der GAF Active Life Fonds einzeln geprüft werden. Mit Blick auf die drohende Verjährung der Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Anlageberater zum Jahresende sollte deshalb schnellstmöglich ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, welcher den Fall umfassend überprüfen kann.

Stehen dem Anleger der GAF Active Life nämlich solche Ansprüche gegen die Anlageberater zu, so kann die Rückabwicklung der Anlage erreicht werden und im besten Fall sogar 100 % des investierten Kapitals zurückerhalten werden. Hierzu bedarf es des Nachweises einer Fehlberatung durch die Anlageberater, welche dann vorliegt, wenn den Anlegern die enormen Risiken der GAF Active Life 1 und 2 nicht aufgezeigt wurden, sie z.B. nicht über das Totalverlustrisiko der Einlage Bescheid wussten.

Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds sollten also umgehend handeln, da sie nur in diesem Fall eine Chance haben, die bestmögliche Handlungsalternative zu finden, um sich somit von ihren Verlusten aus der Anlage zu lösen.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de