Die Rechtsanwälte der Kanzlei geben in der vorliegenden Abmahnung an, vom Hauptzollamt Frankfurt am Main -Zollamt Fracht (Flughafen)- darüber informiert worden zu sein, dass der Abgemahnte versucht habe, Embleme der Marke BMW einzuführen. Die Marke BMW ist eine geschützte Marke, was sich aus der Markenregistrierung mit der Nummer Nr. 39644028, sowie der Gemeinschaftsmarke Nr. 91884 ergebe.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, diese Handlung ohne die erforderliche Genehmigung der BMW AG vorgenommen zu haben. Hierin sieht die Kanzlei einen Verstoß gegen §§ 14, 15 MarkenG. Nach §§14, 15 MarkenG steht dem Inhaber der Marke eine ausschließliches Recht an der Marke zu. Dies umfasst die Befugnis bei Verletzungshandlungen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Eben diese Ansprüche sollen durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung durchgesetzt werden. Ferner wird der Abgemahnte aufgefordert im Sinne des § 19 MarkenG i.V.m. §242 BGB Auskunft zu erteilen, den Hersteller oder Vorbesitzer und den gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber zu nennen sowie die Höhe des erzielten Gesamtumsatzes zu beziffern. Hiernach soll sodann die Höhe des Schadensersatzanspruchs errechnet werden. Letztlich fordert die Kanzlei Klaka die Zustimmung des Abgemahnten zur Vernichtung der sichergestellten Ware und setzt eine Frist.
Haben auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten? Was nun?
Wenn auch Sie eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen. Die Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten.
Bis Sie sich professionellen Rechtsrat eingeholt haben, gilt für Sie: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung auch nicht ignorieren und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das weitere Kosten mit sich bringt. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig anwaltlich über Ihre Möglichkeiten beraten.
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