Abmahnung von Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung)

28.01.2015 406 Mal gelesen Autor: Matthias Lederer
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) vor.

Konkret geht es um den unterbliebenen Hinweis auf enthaltene Allergene (Sulfite) beim Verkauf von Wein im Fernabsatz. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Aufwandspauschale in Höhe von 243,95 Euro.

Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können.

Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:

  • 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
  • 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
  • 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

Internet: http://internetrecht-freising.de/

E-Mail: info@internetrecht-freising.de