MPC MS Santa-R Schiffe – Rückforderung von Ausschüttungen

26.02.2018 355 Mal gelesen Autor: Mathias Nittel
Nach der Insolvenz des MPC MS Santa-R Schiffe wurden die Anleger nunmehr durch den Insolvenzverwalter angeschrieben und zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Für die Anleger stellt sich die Frage, ob diese Ansprüche tatsächlich berechtigt sind.

Nach der Insolvenz des MPC MS Santa-R Schiffe wurden die Anleger nunmehr durch den Insolvenzverwalter angeschrieben und zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Für die Anleger stellt sich die Frage, ob diese Ansprüche tatsächlich berechtigt sind.

 

Diese Frage lässt sich, zumal für Nichtjuristen, nicht leicht beantworten. Die Rechtsfragen um die Rückforderung von Ausschüttungen bei Schiffsfonds sind kompliziert und auch die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs bedürfen einer eingehenden Prüfung. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Ansprüche nicht oder nur zum Teil berechtigt sind.  

 

Auch bei dem MPC MS Santa-R Schiffe gibt es erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Forderung. Bemerkenswert ist, dass der Insolvenzverwalter überhaupt keine Angaben zu den Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, deren Herkunft und Höhe macht. Ob er überhaupt berechtigt ist, die Ausschüttungen in voller Höhe zurückzufordern, aus meiner Sicht insoweit offen. Denn die Fondsgesellschaft selbst hat keine Darlehen aufgenommen, so dass es keine Darlehensverbindlichkeiten sind, die aus einer durch Ausschüttungen wieder aufgelebten Haftung der Kommanditisten zurückzuführen sind. Andere Verbindlichkeiten sind aber zunächst nicht zu erkennen. Da es aber keine generelle Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen gibt sondern diese in Höhe der Verbindlichkeiten der Gesellschaft begrenzt sind, muß vor übereilten Zahlungen gewarnt werden.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten, wie Sie angesichts der Forderung des Insolvenzverwalters am besten vorgehen. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informiere ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Unter 06223-7298080 und info@nittel.co stehe ich Ihnen zur Verfügung.