OLG Celle: Geschiedene Ehefrau kann Unterhaltsanspruch an Kind und dessen Mutter aus neuer Beziehung des Mannes verlieren

21.11.2008 901 Mal gelesen Autor: Lothar Böhm

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine geschiedene Ehefrau ihren Unterhaltsanspruch verlieren kann, wenn der geschiedene Mann gegenüber einem Kind aus einer neuen Beziehung und dessen nicht erwerbstätiger Mutter unterhaltspflichtig wird. Vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist zunächst der Unterhalt für das Kind abzuziehen, da dieser beiden Frauen nach neuem Unterhaltsrecht im Rang vorgeht.

Das OLG geht weiter davon aus, dass nach diesem Kind nicht beide Frauen unterhaltsrechtlich gleichrangig sind. Im zweiten Rang stehen neben Elternteilen, die ein Kind betreuen, nur Ehegatten, die lange Zeit verheiratet waren. Als «lang» wurde eine Ehe bisher von der Rechtsprechung erst ab etwa 15 Jahren angesehen. Davon ist auch nach dem seit Januar 2008 geltenden Recht als Untergrenze auszugehen, jedenfalls wenn - wie im vorliegenden Fall - aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind und keine reine "Hausfrauenehe" vorliegt. Nach neuem Recht kommt noch hinzu, dass bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer auch (ehebedingte) Nachteile i. S. des § 1578 b Abs. 1 S. 2 und 3 BGB zu berücksichtigen sind. Daraus folgt, dass der zweite Rang nur dann gewahrt ist, wenn über das Zeitmoment hinaus der unterhaltsberechtigte (geschiedene) Ehegatte ehebedingte Nachteile erlitten hat. Allein die Tatsache, dass der geschiedene Ehegatte während der Ehe erkrankt und infolge dessen erwerbsunfähig geworden ist, rechtfertigt nicht die Annahme, dass er durch die Ehe Nachteile erlitten hat.

(Quelle: OLG Celle v. 10.10.2008 - 10 WF 322/08)

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