BHW Lebensversicherung heute noch widersprechen

25.08.2016 327 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
In vielen Fällen stellt sich der Abschluss einer Lebensversicherung bei der BHW oder anderen Versicherern als Verlustgeschäft heraus. Nutzen Sie Ihr heute noch bestehendes Widerspruchsrecht, um sich von Ihrer Lebensversicherung zu trennen und effektiv vorzusorgen!

Widerspruchsrecht für Kunden der BHW Lebensversicherung besteht noch immer

Die BHW Lebensversicherung muss tausenden Kunden einen rechtlichen Vorteil einräumen. Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der BHW abgeschlossen haben, können dieser in viele Fällen heute noch widersprechen. Das eigentlich auf wenige Wochen befristete Widerspruchsrecht ist noch heute gültig, weil die BHW Lebensversicherung ihre Kunden über Jahre hinweg nur fehlerhaft über deren Rechte belehrte. Die Widerspruchsfrist setzte bei fehlerhaft erfolgter Belehrung von Gesetzes wegen nicht ein, sodass die Versicherungsverträge "ewig" widerrufbar sind. Aus dieser rechtlich vorteilhaften Situation können sich für die Versicherten hohe Ersparnisse ergeben.

 

Widerspruch ermöglicht günstige Trennung von teurer Versicherung

Zwischen 1994 und 2007 wurden die meisten der abgeschlossenen Lebensversicherungen nach dem Policenmodell abgewickelt. Dieses seit 2008 unzulässige Verfahren sah vor, dass der Kunde erst nach Vertragsschluss wichtige Informationen, Bedingungen und Unterlagen zum Versicherungsvertrag erhielt. Dazu warb die BHW Lebensversicherung mit einer Bindung an einen Fonds. Bei derartigen fondsgebundenen Versicherungsverträgen wird die Versicherungssumme an riskante Finanzgeschäfte geknüpft. Hiervon versprachen sich die Versicherungen hohe Renditen und lockten Kunden damit. Diese Hoffnung entpuppte sich als Fehlvorstellung, in den meisten Fällen war der Abschluss der Lebensversicherung für die Verbraucher ein Verlustgeschäft, in jedem Fall aber teurer als gedacht.

 

Viele Kunden fühlen sich bis heute hintergangen. Eine Kündigung lohnte sich für die Versicherungsnehmer noch weniger, der Rückkaufswert wurde von der BHW sehr niedrig bemessen. Über Jahre wurde die teure Verbindlichkeit ertragen, obwohl effektiver Vorsorge hätte betrieben werden können.

 

Das "ewige" Widerspruchsrecht birgt nun die günstige Chance auf ein Loslösen von der BHW Lebensversicherung. Auf die Erklärung des Widerspruchs folgt die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Hierbei werden nahezu alle Beiträge an den Kunden zurückgewährt, eine gewisse Summe für Verwaltungsaufwand und marktübliches Risiko darf der Versicherer einbehalten. Nichtsdestotrotz stellt der Widerspruch die einzig günstige Möglichkeit zur Trennung von der Altlast dar.

 

BHW Lebensversicherung verschwieg Formerfordernisse

Dass diese Möglichkeit besteht, liegt an Fehlern innerhalb der Widerspruchsbelehrungen, die die BHW an tausende Kunden herausgab. Grundsätzlich müssen Verbraucher einwandfrei und unmissverständlich über die eigenen Rechte aufgeklärt werden. Im Falle der BHW Lebensversicherung wurden wichtige Formerfordernisse der Widerspruchserklärung unerwähnt gelassen. Den Kunden wurde dadurch die Information vorenthalten, wie der Widerspruch wirksam zu erklären ist. Der Bundesgerichtshof erkannte darin einen erheblichen Verstoß gegen das gesetzliche Gebot zur unmissverständlichen Aufklärung und verwies auf die in §5a II VVG a.F. genannte Rechtsfolge: Das "ewige" Widerspruchsrecht.

 

Versicherer, die ähnlich fehlerhaft belehrten:

 
  • Provinzial
 
  • LibertyEurope
 
  • R V Versicherung
 
  • CapitalLeben
  

Widerspruch der BHW Lebensversicherung jetzt durchsetzen!

Auch über die BHW hinaus sind viele Verbraucher betroffen, Verbraucherzentralen schätzen den Anteil der zum Widerspruch Berechtigten auf 60%. Doch keineswegs sollte von juristischen Laien versucht werden, das Widerspruchsrecht auf eigene Faust durchzusetzen. Die Begutachtung durch einen professionellen Rechtsbeistand ist unumgänglich, zu unterschiedlich sind die Einzelfallumstände. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet all denjenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen an. Nachdem unsere Anwälte Ihre Situation analysiert haben, haben Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Lage und die Aussichten!

 

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

 
  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!

  

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