Auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka für die Bavarian Distillers GbR erhalten? Ich berate Sie.

24.07.2018 83 Mal gelesen Autor: Andreas Kempcke
Mir wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte Gritschneder Kastert Zinka für die Bavarian Distillers GbR zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Bezeichnung "GinChilla" zugunsten der Abmahnerin geschützt sei, unter anderem als deutsche Wortmarke unter der Registernummer 302015045215 (Wortmarke "GINCHILLA").

Unter Bezugnahme auf ein Angebot des Abgemahnten wird gerügt, dass der Abgemahnte auf dem angebotenen Produkt das Wort "GINCHILLA" ohne Zustimmung oder sonstige Berechtigung der Abmahnerin benutze. Durch die unberechtigte Verwendung verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Abmahnerin aus der Wortmarke.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.000,00 Euro beziffert, was Kosten i.H.v. 1752,90 Euro entspricht.

 

Meine Einschätzung:

Die mir vorliegende Abmahnung wird unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Unabhängig hiervon ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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