Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Bezeichnung "GinChilla" zugunsten der Abmahnerin geschützt sei, unter anderem als deutsche Wortmarke unter der Registernummer 302015045215 (Wortmarke "GINCHILLA").
Unter Bezugnahme auf ein Angebot des Abgemahnten wird gerügt, dass der Abgemahnte auf dem angebotenen Produkt das Wort "GINCHILLA" ohne Zustimmung oder sonstige Berechtigung der Abmahnerin benutze. Durch die unberechtigte Verwendung verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Abmahnerin aus der Wortmarke.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.000,00 Euro beziffert, was Kosten i.H.v. 1752,90 Euro entspricht.
Meine Einschätzung:
Die mir vorliegende Abmahnung wird unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Unabhängig hiervon ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
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Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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