BGH-Urteil zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

28.10.2014 10444 Mal gelesen Autor: Jacqueline Scheidemann
Das so genannte Bearbeitungsentgelt ist nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Klausel in Verbraucherkreditverträgen. Bei Kreditverträgen, die seit dem 28. Oktober 2004 abgeschlossen wurden, können die Bearbeitungsgebühren zurückverlangt werden.

Wer einen Kredit von seiner Bank bekommen hat und dafür neben den Zinsen noch eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5 Prozent gezahlt hat, der kann sich diese Summe jetzt zurück erstatten lassen. Die Kreditinstitute rechnen mit Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Vor dem Bundegerichtshof kamen am 13. Mai 2014 zwei Verfahren abschließend zur Verhandlung, die in den Vorinstanzen schon zugunsten des Kreditnehmers entschieden wurden. 

Dem BGH kam nun die Rolle des "Entscheiders" zu, um eine rechtsverbindliche Aussage in der Sache zu treffen. Ein Kläger hatte für ein 40.000 Euro-Darlehen 1200 Euro Bearbeitungsentgelt bezahlt - immerhin 3 Prozent der Nettokreditbetrages. Im Rahmen des Gesamtkreditvolumens von 49.000 Euro war dieses Entgelt gleich einbehalten worden. Diese Praxis, so der Bundesgerichtshof, ist nicht zulässig: Dieser und andere Kreditnehmer können sich die bezahlten Bearbeitungsentgelte zurückholen.

Die Richter erkannten in der betreffenden Klausel der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eine unangemessene Benachteiligung und sehen einen Erstattungsanspruch selbst dann, wenn der Kreditnehmer auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen wurde. Im aktuellen Fall legte die Postbank Revision vor dem BGH ein, nachdem die Richter am Landgericht Bonn sich voll umfänglich auf die Seite des Kreditnehmers gestellt hatten - ebenso wie 8 Oberlandesgerichte, das erste bereits im Jahr 2011.

Wie die Richter in Bonn kam man auch in Karlsruhe schnell zur Überzeugung, dass die Bank ihrem Auftrag entsprechend Kredite vergebe und dafür Zinsen verlange, eine darüber hinausgehende Bearbeitungsgebühr sei nicht zulässig. Insgesamt sollen über 100 Revisionsverfahren beim BGH anhängig sein - es ist auch nicht zu erwarten, dass die Banken dies abwehren können. Für den Verbraucherschutz ist das Urteil ein Meilenstein, der es vielen Kreditnehmern ermöglicht, die Bearbeitungsgebühren zurück zu holen. Es geht im vorliegenden Fall um reine Konsumentendarlehen. Die werden von deutschen Kreditinstituten jährlich im Umfang von rund 200 Millionen Euro vergeben.

Aktuell wird vielfach davon ausgegangen, dass alle nach den ersten Entscheidungen von Oberlandesgerichten abgeschlossenen Verträge mit gleicher Sachlage diesbezüglich eine Rückerstattungspflicht auslösen werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Banken sich nicht kampflos ihrem Schicksal ergeben werden. Deshalb sollten Betroffene von Anfang an, spätestens bei Nichtzahlung, einen erfahrenen Anwalt ihrer Wahl mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen.

Über die Verjährungsfrist hat der BGH aktuell am  28. Oktober entschieden. Demnach könnenn zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen, die seit dem 28. Oktober 2004 abgeschlossen wurden, zurückverlangt werden.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, Kooperationsanwältin des Vereins Deutsche Sozialhilfe e.V., unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Mehr Informationen: www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kontakt:

Jacqueline Scheidemann
Kleineweg 70
12101 Berlin

Telefon: (0 60 22) 20 55 - 2310   
E-Mail: info@kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kanzleiprofil:

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann hat den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht gelegt und ist auch bundesweit dabei behilflich, unberechtigt geforderte Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückzuholen.

Ihr Anspruch und ihre Motivation sind, auch denjenigen zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich ihrer Rechte im Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften, besonders im Sozialrecht, vielleicht gar nicht bewusst sind. Passend dazu ist Jacqueline Scheidemann auch Kooperationsanwältin für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V.".

Zu ihrer Tätigkeit gehört es ebenso, die Interessen und Rechte des Verbrauchers durchzusetzen. Dazu zählt auch die Rückforderung unberechtigt erhobener Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen. Schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand für den Mandanten.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann regelt Erstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren bundesweit.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann ist während der Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zu erreichen.