Die Telefonfalle - Vision Bill bzw. Vision Communication GmbH

04.04.2010 5778 Mal gelesen Autor: Dr. Inge Rötlich
Die Telefonfalle Vision Bill bzw. Vision Communication GmbH - 30 Tage Abo für Sex-Hotline
Ein Vater erhält eine Rechnung für eine Telefon Chat Pauschale für 30 Tage über € 59,40 incl. Mehrwertsteuer. Er hat nichts bestellt, und kann dann recherchieren, daß sein 13-jähriger Sohn ein Angebot im Internet entdeckt und dann vom Handy aus dort angerufen hatte, nichts ahnend, daß er damit angeblich einen Vertrag geschlossen hat, der ihm einen 30-Tage-Zugang zu einer Sex-Hotline freischalten sollte.
 
So geht die Firma VisionBill oder auch Vision Communication GmbH vor:
 
Man ruft z. B. aufgrund eines vermeintlich günstigen Werbeangebots eine ortsübliche Festnetznummer an, oder weil man eine SMS mit einer Nummer und Bitte um Rückruf erhalten hat, und erhält dann, obwohl man gar keinen Vertrag abschließen wollte, eine Rechnung über (jedes Mal) unterschiedliche Euro-Beträge für einen 30-Tages-Zugang, eine angebliche Telefon Chat Pauschale. Ruft man die Nummer an, die angegeben wird, stellt sich heraus, daß man bei einer Sex-Hotline gelandet ist.
 
Vision Bill vertraut wohl darauf, daß die Leute sich schämen und nichts dagegen unternehmen. Genau das wäre aber ein Fehler, denn in diesen Fällen kommt in der Regel gar kein Vertrag zustande.
 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in einen Vertrag nur einbezogen, wenn sie nicht überraschend sind. Schaut man sich aber die Homepage von Vision Bill mal genauer an, so muß man sich eine Weile auf die Suche begeben, um herauszufinden, was eine solche Pauschale denn überhaupt kosten soll.
 
Nicht zu zahlen ist daher der richtige Weg, es sollte aber auch ein Schreiben an die Firma erfolgen, daß eine etwaige vertragliche Erklärung widerrufen bzw. wegen arglistiger Täuschung angefochten wird.
 
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und eine negative Feststellungsklage einreichen, denn oft kommen weitere Mahnungen und unberechtigte Forderungen. Dem kann nur abgeholfen werden, wenn man dagegen klagt.
 
Wir beraten Sie gerne hierzu!