Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Witwe von Jürgen Ponto klagt gegen Tötungsdarstellung ihres Mannes im Film `Der Baader Meinhof Komplex`

08.07.2009 645 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Landgericht Köln, Urteil vom 9.1.2009, Az: 28 O 765/08

Die Klägerin sieht in der Darstellung der Tötung eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sowie des ihres verstorbenen Mannes. Die Darstellung der Ermordung im Film entpreche nicht der Realität. Die Klägerin hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, die vom Landgericht Köln abgelehnt wurde.

In ihrer Begründung gaben die Richter an, dass in den fraglichen Szenen keine Persönlichkeitsverletzungen zu beanstanden seien. Das postmortale Persönlichkeitsrecht von Jürgen Ponto sei nicht verletzt worden, da der Film trotz Abweichungen von der Realität weder seine Menschenwürde verletze noch eine sonstige Abwertung oder Entwürdigung seiner Person enthielte.
Auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin läge nicht vor, da der Film nicht das Schicksal der Klägerin thematisiere, sondern vielmehr das Persönliche und Private der Klägerin hinter der Filmfigur zurücktreten lasse. In diesem Sinne trete ihr Persönlichkeitsrecht hinter das der Kunstfreiheit zurück.

Eine Berufung wurde zugelassen.


Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 9. Januar 2009

Datum: 15.01.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Presserecht
mehr über: Persönlichkeitsverletzung, Kunstfreiheit, postmortal

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