Hintergrund des Ganzen ist, dass das bei Smartphone-Nutzern beliebte Spiel Flappy-Bild nicht mehr auf dem normalen Markt erworben werden kann. Seit dem 09.02.2014 kann die Gratis-App nicht mehr über den App-Store beziehungsweise Android-Store regulär bezogen werden.
Dies nutzen einige Besitzer von Flappy-Bird laut aktueller Meldungen aus. Sie bieten das Spiel bei eBay gemeinsam mit ihrem gebrauchten iPhone zu völlig überzogenen Preisen zum Verkauf an. Bei Betätigung des eingeblendeten Sofort-Kaufen-Buttons muss ein Preise in Höhe von bis zu 100.000 € gezahlt werden. Anscheinend rechnen die Verkäufer damit, dass die Nutzer aus Versehen statt auf "Preisvorschlag senden" auf "Sofort-Kaufen" drücken.
Durch die Betätigung des Sofort-Kaufen-Buttons wird durch den eBay-Nutzer ein Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufpreis kann bei Nichtzahlung gewöhnlich eingeklagt werden. Anders sieht es hier möglicherweise aus, wenn der Kauf des iPhones mit Flappy-Bird wegen Wucher als sittenwidrig und somit nichtig gem. § 138 Abs. 2 BGB anzusehen ist. Hierfür reicht jedoch nicht der wesentlich überzogene Preis. Vielmehr muss eine Zwangslage die Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Käufers ausgenutzt werden.
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