Versicherungsrecht: Kommunale Haftpflichtversicherungen

09.06.2017 84 Mal gelesen Autor: Christof Bernhardt
Das Szenario ist wohl vielen Grundstückseigentümern bekannt: Abflussrohre werden durch Baumwurzeln beschädigt. Die Frage wird dann oft gestellt, der für diesen Schaden haftet. „In einer aktuellen Entscheidung wurde nun für etwas Klarheit zu diesem Punkt gesorgt“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt J

Das Szenario ist wohl vielen Grundstückseigentümern bekannt: Abflussrohre werden durch Baumwurzeln beschädigt. Die Frage wird dann oft gestellt, der für diesen Schaden haftet. "In einer aktuellen Entscheidung wurde nun für etwas Klarheit zu diesem Punkt gesorgt", teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.

 

In dem zu entscheidenden Fall hatten Baumwurzeln Hausanschluss-Wasserabflussrohre beschädigt, die in einem Grundstück der Gemeinde verlegt waren. Die Gemeinde machte den Schaden bei ihrer kommunalen Haftpflichtversicherung geltend, die eine Übernahme jedoch ablehnte.

 

Dies zu Recht, wie das mit der Sache befasste Oberlandesgericht im Ergebnis befand. Vom Versicherungsschutz umfasst sein könnten grundsätzlich nur so genannte Fremdschäden. Die Rohre stehen aber im Eigentum der Gemeinde, da sie wesentlicher Bestandteil des der Gemeinde gehörenden Grundstücks geworden seien. Diesen Schaden könnte die Gemeinde daher nicht gegen ihre kommunale Haftpflichtversicherung geltend machen.

 

 

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.11.2016, Az. 20 U 48/16 

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

 

8937/13 - Aufsatz Baumwurzel