Arzthaftung: Sadomasochist muss zahlen!

11.08.2011 998 Mal gelesen Autor: Torsten Sonneborn
Ein Neurochirurg, der in der Vergangenheit sadomasochistische Liebesbeziehungen zu Ex-Patientinnen aufgebaut hatte, muss an unseren Mandanten infolge einer verhängnisvollen Rückenoperation 15.000,00 EUR zahlen. So endete am 03.08.2011 ein beim Landgericht Hagen geführter Arzthaftungsprozess.

Ein Neurochirurg, der in der Vergangenheit sadomasochistische Liebesbeziehungen zu Ex-Patientinnen aufgebaut hatte, muss an unseren Mandanten infolge einer verhängnisvollen Rückenoperation 15.000,00 EUR zahlen. So endete am 03.08.2011 ein beim Landgericht Hagen geführter Arzthaftungsprozess, in dem die sexuellen Neigungen des beklagten Arztes jedoch keine Rolle spielten. Der in Lüdenscheid als "Paradiesvogel" geltende Mediziner führte die Operation als Konsiliararzt durch. Unmittelbar nach dem Eingriff kam es zu schweren Blutungen in Bereich der Oprationsstelle. Kurz darauf setzten Lähmungserscheinungen ein. Der vom Landgericht beauftragte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass auf diese postoperativen Beschwerden mit einer sogenannten "Entlastungsoperation" hätte reagiert werden müssen. Ein solcher Eingriff hätte mit einer Wahrscheinlichkeit von 40 % Erfolg gehabt. Richter Rathsack sah in dem Untätigbleiben eine maßgebliche Pflichtverletzung des Beklagten: "Mann kann den Mann nach einer solchen Operation nicht einfach den Pflegekräften überlassen." Das Gericht zog einen groben Behandlungsfehler in Betracht und schlug den Parteien einen Vergleich vor. Statt des eingeklagten Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000,00 EUR soll unser Mandant nun eine Entschädigung in Höhe von immerhin 15.000,00 EUR erhalten. Der Mandant zeigte sich hiermit zufrieden. Ihm ging es in aller erster Linie nicht um das Geld, sondern um Ausgleich und Genugtuung. Er verließ den Gerichtssaal zwar am Krückstock, allerdings erhobenen Hauptes. Der beklagte Arzt war hingegen gar nicht erst zu dem Verhandlungstermin erschienen. Die Gegenseite hat sich Recht vorbehalten, den abgeschlossenen Vergleich zu widerrufen. Das Verfahren sorgte für ein großes Medienecho. Über den Fall wurde auch im Radio (WDR 2) mehrfach berichtet.

Zeitungsartikel zu diesem Fall:

Lüdenscheider Nachrichten, 04.08.2011
Westfälische Rundschau, 04.08.2011

Torsten Sonneborn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Mietrecht
und Wohnungseigentumsrecht

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