Unterhalt : aktueller Auszug aus den wichtigen Leitlinien des Oberlandesgerichts Köln- Überstunden, Selbständigkeit, Spesen, Weihnachsgeld

10.03.2011 1291 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz
Die Familiensenate des OLG Köln verwenden die sog. Leitlinien für den Regelfall, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter aber nicht binden. Der Einzelfall mit seinen Facetten kann so nur teilweise einem Schema unterworfen werden.

Thema: Unregelmäßiges Einkommen 

Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (Weihnahtsgeld zB.),  werden sie auf ein Jahr verteilt. Einmalige Zahlungen wie z.B. Ab-findungen sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.


Ein Auszug aus den aktuellen Leitlinien 2011

Thema:  Überstunden


Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, so-weit sie berufstypisch sind und dasübliche Maß nicht überschreiten. Ob und in welchem Umfang weitergehende Einkünfte durch Überstunden, aus Nebentätigkeit oder Zweitarbeit anrechenbar sind, ist nach Billigkeit nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.


Thema: Spesen und Auslösungen
Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen,sind jedoch abzuziehen.


Thema : Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Bei der Ermittlung des zukünftigen Einkommens eines Selbstständigen ist in der Regel der Gewinn der letzten drei Jahre zugrunde zu legen.