Widerruf Autokredit, neueste Urteile führen zur kompletten Rückabwicklung

03.08.2018 362 Mal gelesen Autor: K. Eser
Widerruf Autokredit, abgasmanipuliertes Dieselauto ohne Wertverlust zurückgeben, Anwalt aus Stuttgart informiert kostenfrei

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten Besitzer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen, gerade unmittelbar Betroffene diverser Fahrverbote, wie etwa hier in Stuttgart, ernsthaft ihre Finanzierungsunterlagen auf Fehler durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Nun hat aktuell das LG Hamburg, Az. 330 O 145/18, nämlich beispielsweise entschieden, dass ein Autofahrer, wegen Formfehler der Kreditunterlagen - Stichwort Widerrufsjoker - seine Auto auch ohne Nutzungsersatz zurückgeben hat. Der Kläger bekommt dann weiter alle gezahlten Raten samt Anzahlung zurück.

Dieses Urteil dürfte über den Einzelfall hinaus eine Signalwirkung besitzen, so dass auch andere Gerichte sich der Meinung des LG Hamburgs anschließen werden.

Der Widerrufsjoker ist daher ein probates Mittel sich trotz Dieselkrise von einem wertgeminderten Fahrzeug verlustfrei zu trennen.

Es bestehen hier vielfältige rechtliche Ansatzpunkte.

Die Grundlage ist beim sog. "Widerrufsjoker" immer die gleiche: Bei vielen Geschäften steht Verbrauchern ein - i. d. R. 14tägiges - Widerrufsrecht zu, so auch bei Autokrediten und Kfz-Leasing

Diese Widerrufsfrist beginnt aber frühestens dann zu laufen, wenn der Kunde korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler oder bekommt der Kreditnehmer sie gar nicht erst, hat er dadurch ein "ewiges Widerrufsrecht" (die Rede ist dann vom Widerrufsjoker). Es gibt keine regelmäßige Verjährung des Widerrufsrechts bei Autokredit.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Bei den von Rechtsanwalt Eser eingesehenen Kreditverträgen kommt noch eine Besonderheit hinzu: Wird der Kreditvertrag zusammen mit dem "Kauf- bzw. Überlassungsvertrag" gleich beim Händler abgeschlossen, handelt es sich um ein sogenanntes "verbundenes Geschäft". 

Das bedeutet zum einen, dass die Bank noch mehr Fehler bei der Widerrufsbelehrung machen kann. Schließlich muss sie auf das verbundene Geschäft und seine Konsequenzen hinweisen. Zum anderen bedeutet es, dass mit dem Autokredit auch der Kaufvertrag für das Auto widerrufen werden kann.

Auch die Stiftung Warentest rät betroffenen Autofahrern dazu, den Widerrufsjoker bei Autokrediten zu nutzen bzw. diesen prüfen zu lassen.

Ist der Widerruf von Autokredit und Kaufvertrag (bzw. des Leasing-Vertrags) erfolgreich, werden beide Verträge rückabgewickelt. Das bedeutet: Der Kunde gibt das Fahrzeug zurück und erhält dafür seine Raten und die Anzahlung zurück.

Wurde der Autokredit, wie bei den meisten Fällen, aber erst ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, bringt der Widerrufsjoker sogar noch mehr Vorteile. 

Am diesem Tage müssen nach einer neueren Gesetzeslage, siehe auch oben LG Hamburg,  die Verbraucher auch keinen Nutzungsersatz mehr zahlen, wenn nicht der Verbraucher korrekt und zutreffend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 357 Abs. 7 BGB). Die Bank darf daher von den Zahlungen, die sie zurückerstatten muss, nur noch die Zinsen abziehen. Und gerade bei Autokrediten sind die Zinsen oft sehr niedrig.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Weitere Infos auch unter www.eser-law.de