Kostenlos Autofahren – Widerruf von Autokredit und Leasingvertrag

11.06.2019 29 Mal gelesen Autor: Jörg Reich
Wenn es zu schön ist um wahr zu sein, dann stimmt etwas nicht. Dass etwas nicht stimmt, darüber entscheiden regelmäßig Gerichte. Gerichte überprüfen nämlich, ob die Angaben, die Autobanken und Leasinggesellschaften gegenüber ihren Kunden zum Widerruf machen, korrekt vollständig und richtig sind.

Oft stimmt hierbei etwas nicht. Dann ist es möglich den Kreditvertrag oder den Leasingvertrag durch einen Widerruf rückabzuwickeln.

Erstmals hat dies das  Kammergericht in Berlin in einem VW Fall entschieden und neulich erst das Landgericht München I in Bezug auf die Sixt Leasing SE.

Damit stehen grundsätzlich alle Autokreditverträge und alle Autoleasingverträge im privaten Bereich, also solche die von Verbrauchern abgeschlossen sind, in dem Zeitraum von 2010 bis Mitte 2016 auf dem Prüfstand. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits zurückgegeben haben, können Sie noch in den allermeisten Fällen vom Widerruf profitieren.

Bei den Gerichten  wird unterschiedlich darüber entschieden, ob Kreditnehmer oder Leasingnehmer, die ab dem Jahre 2010 Verträge geschlossen haben, bei der Rückabwicklung zur Nutzungsentschädigung verpflichtet sind.

Sprich es stellt sich die Frage, ob man für die gefahrenen Kilometer eine Entschädigung an die Bank oder den Leasinggeber zahlen muss.

Bei Verträgen ab dem Jahre 2014 ist dies häufig nicht der Fall.

Dann wird es so schön und wahr, wie es die Überschrift verspricht, dass dann nachträglich Autofahren kostenfrei möglich wird.

In dem vom Landgericht München I, Aktenzeichen 10 O 743/18 entschiedenen Fall gegen die Sixt Leasing SE kam es so das der Leasingnehmer sämtliche für das Fahrzeug gezahlte Leasingraten und Sonderzahlungen zurückerstattet bekam und letztlich- durch den Widerruf - dieses Auto kostenlos nutzen konnte.

Selbst wenn eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, ist in vielen Fällen der Widerruf durchaus wirtschaftlich attraktiv und eine vierstellige Rückvergütungssumme realisierbar.

Ob auch Ihre Autofinanzierung oder Ihr Auto Leasingvertrag mit erheblichen finanziellen Vorteilen für Sie widerrufbar ist, überprüfen wir im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung "Widerruf Autokredit/ Leasingvertrag" für Sie.

Hierfür schicken Sie uns eine E-Mail oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir benötigen eine Kopie Ihres Darlehens- oder Leasingvertrages nebst der allgemeinen Geschäftsbedingungen.