Bewiesen: Systembedingte Bildstörungen können bei Video-Geschwindigkeitsmessungen zu falschen Messergebnissen führen

10.10.2007 1181 Mal gelesen Autor: Christian Demuth

Auswertungen von Beweisvideos der Polizei durch die DEKRA Automobil GmbH haben ergeben, dass Messergebnisse durch viele Faktoren verfälscht werden können.
Bei dem Verkehrsüberwachungssystem ProViDA 2000 wird mit einer in einem Einsatzfahrzeug fest installierten Videokamera  der Verkehr gefilmt. In dem Film werden mittels eines geeichten Datengenerator die erforderlichen Informationen eingeblendet. Die Aufzeichung erfolgt in der PAL-Fernsehnorm auf ein Magnetband.

Eine wichtige Voraussetzung beim Einsatz des Verkehrsüberwachungsgerätes ProViDA 2000, das zumeist zur Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen eingesetzt wird, ist ein gleich bleibender Abstand zwischen dem Einsatzfahrzeug und dem gemessenen Verkehrsteilnehmer. Bei einer Abstandsverringerung würde eine zu hohe Fahrgeschwindigkeit zu Ungunsten des Betroffenen vorgeworfen.

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wird in der Regel vom Auswerter aus der aufgezeichneten Videosequenz über die Abbildungsgröße auf einem handelsüblichen Monitor, Fernsehgerät oder über ein Videoprint bestimmt.
Hierbei sind verschiedenen Beeinträchtigungen denkbar, die das Auswertergebnisses beeinflussen können.

So kann durch Erschütterungen während der Einsatzfahrt kann die Aufnahme gestört worden sein und sich infolge dessen Bildverzerrungen ergeben. Es können alte und wiederholt benutzte Videokassetten durch Bandfehler in der Magnetschicht Störungen erzeugen.
Gerade Krafträder sind aufgrund ihrer geringen Masse anfällig gegenüber Bildstörungen. Hier kommt es nicht selten zu Bildverzerrungen, die eine genaue Bestimmung des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug beeinträchtigen. Eine genaue Auswertung kann auch durch eine große Entfernung zwischen dem gemessenen Verkehrsteilnehmer und dem Einsatzfahrzeug oder durch geringe Farb- und Helligkeitsunterschiede bei schlechten Lichtverhältnissen erschwert werden.

Wird jemand aufgrund solch unsicherer Beweisvideos und einem zu seinen Ungunsten falschen Messwert wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot belegt ist dies nicht nur besonders ärgerlich, sondern zugleich eine skandalöse Rechtsverletzung. Denn jeder Betroffene hat ein Recht nur aufgrund einwandfrei gewonnener Messergebnisse wegen einer Geschwindigkeits- oder Abstandsüberschreitung belangt zu werden.

Es kann sich daher in vielen Fällen lohnen, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und das Beweismaterial einer sachverständigen Begutachtung unterziehen zu lassen. Rechtsschutzversicherungen kommen in der Regel für die Kosten auf. 


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Hinweis:
Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, ist ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, einschließlich des Fahrerlaubnisrechts tätig.