Wer eine Kündigung erhalten hat, ist häufig zunächst einmal geschockt. Doch sollten Sie nicht zu lange in Ihrer Schockstarre verharren. Wollen Sie nämlich eine gute Abfindung von Ihrem Arbeitgeber bekommen, gilt es, schnell zu handeln. Nach Erhalt Ihrer Kündigung haben Sie lediglich drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, ist Ihre Chance auf eine Abfindung vertan!
Achtung: Hat Ihr Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen, so müssen Sie alle Kündigungen per Kündigungsschutzklage angreifen, auch wenn diese inhaltlich identisch sind!
Sie brauchen übrigens nicht zwangsläufig eine Rechtsschutzversicherung, um sich die Kosten einer Kündigungsschutzklage leisten zu können! In der Regel bemessen sich die Kosten an Ihrem vorherigen Verdienst. Außerdem liegt die zu erwartende Abfindung in der Regel deutlich über den entstandenen Ausgaben. Unter Umständen können Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Unsere Empfehlung aus der anwaltlichen Praxis: Es lohnt sich fast immer zu klagen! Für gewöhnlich ist der ehemalige Arbeitgeber nämlich gewillt, das Arbeitsverhältnis mit der Zahlung einer Abfindung einvernehmlich zu beenden. Die große Mehrzahl aller Kündigungsschutzprozesse endet durch Vergleich.
Ist auch Ihnen Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt worden?
Dann kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich! Wir unterstützen Sie gern, um Ihnen eine angemessene Abfindung zu sichern.
Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?
Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte überprüfen für Sie, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall hat und wie Ihre Chancen auf eine gute Abfindung stehen.
Sie können uns in unserer Kanzlei täglich erreichen - auch an den Wochenenden und an Feiertagen.
Ihre Direktwahl: 089 / 37 41 85 32
Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.