Brandenburg im April 2014 fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil v. 18.12.2014) erklärte die insgesamt drei ausgesprochenen Kündigungen am 18.12.2014 für unwirksam. Ein Antrag des Unternehmens, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wurde ebenfalls abgewiesen.
Als Leiter des "Real Estate" des Flughafens hatte der Arbeitnehmer Ende März in einem Brief an den Geschäftsführer (u.a.) die Abläufe im Unternehmen kritisiert. Er warnte, dass eine Eröffnung des Flughafens 2016 gefährdet sei. Dafür machte er auch Mehdorn persönlich verantwortlich. Dieser gab erst vor einer Woche bekannt, der Flughafen solle nach weiteren Verzögerungen nun im zweiten Halbjahr 2017 eröffnet werden. Drei Tage später kündigte er wegen Querelen mit dem Aufsichtsrat seinen Rücktritt bis spätestens Juni 2015 an.
weitere Infos: Rechtsanwalt Sagsöz/ Bonn
Sekr. 0228 9619720
siehe auch bonn-rechtsanwalt.de
Quelle: Beck aktuell/ Verlag Beck