BaFin untersagt unerlaubt betriebene Geschäfte der Sachwert-Schmiede GmbH

03.12.2015 146 Mal gelesen Autor: Dr. Thomas Schulte
Die Sachwert-Schmiede GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Rückabwicklung ihrer unerlaubt betriebenen Geschäfte aufgefordert.

Die Sachwert-Schmiede GmbH mit Sitz in 68542 Heddesheim, Kirschblütenstraße 19, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 21.09.2015 zur Rückabwicklung ihrer unerlaubt betriebenen Geschäfte aufgefordert.

Die Sachwert-Schmiede GmbH betreibt ihr Geschäftsmodell ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Geschäftsmodell ist auf den Abschluss von Darlehensverträgen mit Dritten gerichtet. Dabei handelt es sich um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), die nach § 32 KWG einer Erlaubnis der BaFin bedürfen. Diese Erlaubnis wurde nicht erteilt und kann auch nicht mehr nachträglich erteilt werden.


Geschäftsmodell der Sachwert-Schmiede GmbH

Die Sachwert-Schmiede GmbH wirbt damit, schon seit über 20 Jahren beratend im Sachwert-Bereich tätig zu sein. Nach dem Motto "Sachwert schlägt Geldwert" werden Kapitalanleger angeworben, mit der Gesellschaft Darlehensverträge abzuschließen. Die Kunden der Gesellschaft sind die Darlehensgeber. Nach Angaben der Gesellschaft beabsichtigt diese die angenommenen Gelder in Sachwerte wie Rohstoffe, Edelmetalle und Immobilien investieren, sich aber auch an Unternehmen mit und ohne Börsenlisting beteiligen.

Den Darlehensgebern wurde bei Abschluss der Darlehensverträge die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Summen seitens der Sachwert-Schmiede GmbH zugesichert. Nun steht es  in den Sternen, ob die Anleger ihr Geld wiedersehen werden.

Was bedeutet die BaFin-Verfügung für die Kunden der Sachwert-Schmiede GmbH?

Der Bescheid der BaFin vom 21.09.2015 wurde für sofort vollziehbar erklärt. Damit ergeht die Verpflichtung der Sachwert-Schmiede GmbH, die Darlehensverträge sofort rückabzuwickeln. Das heißt, die angenommenen Gelder müssen unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückgezahlt werden! Ob die GmbH ihrer Verpflichtung wirklich nachgeht, ist fraglich und bleibt noch abzuwarten. Bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit droht den Anlegern ein Totalverlust ihrer an die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gezahlten Gelder.

Sollte die Sachwert-Schmiede GmbH ihrer Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so sollten geschädigte Kunden ihre Ansprüche zeitnah durchsetzen. Es besteht hier neben der Inanspruchnahme des Unternehmens, die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Geschäftsführers Gerald Heck, der nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG persönlich und unbeschränkt auf Schadensersatz haftbar ist. Ob weitere Anspruchsgegner in Betracht kommen, muss  im Einzelfall geprüft werden. Nicht auszuschließen ist, dass auch den Beratern der Vorwurf gemacht werden kann, hier nicht auf das mögliche Totalverlustrisiko sowie die Erlaubnispflichtigkeit hinzuweisen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB haben in der Vergangenheit und auch gegenwärtig Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschaften und deren Verantwortlichen, die ihrer Rückzahlungsaufforderung der BaFin nicht nachkommen sind, erfolgreich vertreten. Für Informationen und Rückfragen stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, Ansprechpartnerin Rechtsanwältin Winker unter 030-715 206 70 und kontakt@dr-schulte.de zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Helena Winker
Rechtsanwältin

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