Garbe Logimac und Garbe Logistic Management GmbH

03.10.2014 425 Mal gelesen Autor: Kim Oliver Klevenhagen
Geschädigten Anlegern konnten mit Hilfe von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB erfolgreich einen Wirkungstreffer gegen über der Garbe Logimac AG und Garbe Logistic Management GmbH erzielen.

In einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 18.07.2014 erzielen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner erneut einen Wirkungstreffer gegen über der Garbe Logimac und Garbe Logistic Management. Diese wurde durch das Landgericht Hamburg (LG) zu dem Aktenzeichen 326 O 183/14 verurteilt, an den von Dr. Schulte vertretenen Anleger fast 40.000 € zu zahlen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

LG Hamburg - Anleger der Garbe Logimac erhalten Geld zurück

Der Geldanleger und seine Ehefrau hatten vor fast 10 Jahren, im Dezember 2005 eine Beteiligung an der Gesellschaft gezeichnet, die unter der Bezeichnung Sprint und Classic die Möglichkeit bot, atypisch stiller Gesellschafter zu werden. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner vertreten hier dutzende von Anlegern. Die Garbe Logistic Management GmbH ist die Muttergesellschaft und die alleinige Aktionärin der Garbe Logimac AG.

Vor dem Landgericht Hamburg wurde darüber gestritten, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorlag und ob der Anleger sowie dessen Ehefrau durch den eingesetzten Berater fehlerhaft und unzureichend beraten worden waren.

Widerrufsbelehrung macht Probleme

Der von den Anlegern unterzeichnete Zeichnungsschein enthielt folgende Formulierung:

"Sie können ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (...) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Garbe Logimac AG, Valentinskamp 18, 20354 Hamburg".

Falschberatung durch Zeugenbeweis belegt

Zudem trugen der Anleger und seine Ehefrau vor, dass sie falsch beraten worden seien.

Landgericht Hamburg argumentiert in seiner Entscheidung, dass die Anleger im Rahmen des Vermittlungsgespräches nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden seien. Davon habe sich das Landgericht Hamburg in einer Zeugenvernehmung ein Bild machen können. Der Vermittler habe den Interessierten damals nicht erklärt, dass erhaltene Ausschüttungen eventuell wieder zurückgezahlt werden müssen. Insofern seien die Aussagen der im Rahmen des Haftungsprozesses vernommenen Zeugen glaubhaft.

Der Prospekt der Garbe Logimac sei nicht rechtzeitig übergeben worden. Die Grundlage der meisten Kapitalanlagegeschäfte sind Prospekte, dicke bunte Papiere, die weder von den Anlegern noch den Kapitalanlagevermittlern gerne gelesen werden. Im Streitfall sind Prospekte allerdings häufig von entscheidender Bedeutung.

Kommentar der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

Dr. Tintemann, Fachanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB hierzu: "Die Entscheidung zeigt, dass es notwendig ist, das Schicksal des Anlegers ernst zu nehmen und zu versuchen, den Sachverhalt möglichst genau aufzuklären. Nur so ist es gelungen, das Landgericht Hamburg zu überzeugen."

Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, ist davon auszugehen, dass die beklagten Unternehmen die Berufung zum Oberlandesgericht einlegen werden. Wenn von dort eine positive Entscheidung vorliegen sollte, wird erneut über den Vorgang berichtet werden.

Pressekontakt/ViSdP:

 

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

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