Prokon fordert Anleger zur Rücknahme von Kündigungen auf
Prokon, Spezialist für erneuerbare Energien, warnt seine Anleger in einem Brief vor einer Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Sie lasse sich nur verhindern, wenn ein Großteil der Anleger bis zum 20. Januar unter anderem erklärt, zeitweise auf eine Kündigung der Anlageverträge und eine Auszahlung der Zinsen zu verzichten. Lesen Sie hier, worauf Sie jetzt achten müssen.
Seit Monaten Gerüchte um Geschäftsmodell
Seit Monaten ranken sich Gerüchte um Prokon. Noch im Dezember hatte Prokon-Chef Carsten Rodbertus in einem Schreiben an die Anleger betont, dass Prokon kein Schneeballsystem betreibe "oder gar kurz vor der Insolvenz" stehe: "Das ist definitiv nicht so!" Weniger als einen Monat später heißt es bereits in der Überschrift des neuen Schreibens an die Anleger: "Wichtig! Verhinderung einer Insolvenz von Prokon". Hinzu kommt die Warunung: "Sollte es uns gemeinsam mit Ihnen, unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren", drohe die Einleitung der Planinsolvenz
Kapitalentzug durch Kündigungen setzt Prokon unter Druck
Nach Angaben des Unternehmens sei es "nicht unsere wirtschaftliche Lage, die uns unter Druck setzt, sondern der Kapitalentzug durch die Kündigungen unserer Anleger." Allein im Jahr 2013 habe Prokon etwa 130 Millionen Euro Genussrechtskapital zurückgezahlt. In den kommenden Wochen werden laut Prokon weitere 150 Millionen Euro fällig. Die Kündigungen verwundern nicht. Tatsächlich veröffentlichte Prokon selbst kürzlich verheerende Zahlen. Das Unternehmen legte Entwürfe für die Jahresabschlüsse von Prokon Regenerative Energien und dem Prokon-Konzern für 2012 und mehrere Zwischenbilanzen vor. Hohe Verluste haben sich angehäuft, das Stammkapital vermutlich aufgezehrt.
Verluste werden durch Genussrechtskapital aufgefangen
In diesem Fall sehen die Genussrechtsbedingungen vor, dass das Genussrechtskapital an weiteren Fehlbeträgen voll teilnimmt. Folglich sinkt der Rückzahlungsanspruch der Anleger entsprechend.
Nach diesen verheerenden Meldungen ist zu erwarten, dass weitere Kündigungen folgen und ein Insolvenzverfahren unausweichlich ist.
Die PROKON ruft trotzdem dazu auf, Kündigungen zurück zu nehmen und auf weitere Kündigungen zu verzichten.
Bitte beachten Sie: Das Insolvenzverfahren könnte nur dann noch verhindert werden, wenn 65 % aller bisherigen Kündigungen zurück genommen werden und keine neue Kündigung ausgesprochen wird! Wir halten das für sehr unwahrscheinlich.
Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt bereits, inwieweit ein Betrug oder weitere Wirtschaftsdelikte vorliegen. Anleger, die anwaltlich vertreten sind, können ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nehmen lassen.
Was Anleger jetzt tun sollten:
Rufen Sie uns an. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen Ihre Chancen und Möglichkeiten sowie geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen. Telefon 07151 - 50 28 393 oder auf Anfrage per E-Mail unter info@hbc-rechtsanwälte.de.