Resch Rechtsanwälte: Die Risiken der Future Business Orderschuldverschreibungen

20.11.2013 378 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Das Risiko der Orderschuldverschreibungen der Future-Business-Gruppe hat sich verwirklicht. Mit dem Insolvenzantrag der Future Business KG aA und der Prosavus AG ist nach den Erfahrungen von Resch Rechtsanwälten das Ende der gesamten Future Business Gruppe besiegelt.

Wiegeht es weiter mit der Future Business KG aA und der Prosavus AG?

Das Amtsgericht Dresden hat Rechtsanwalt Schäffler zum vorläufigen Privatinsolvenzverwalter für die Future Business und die Prosavus bestellt. In einem Gutachten wird dieser feststellen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Dazu wird das derzeitige Vermögen der Future Business und der Prosavus festgestellt.

Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft genug auf den Konten der Future-Businesss-Gruppe beschlagnahmt hat, um Gläubiger möglichst umfassend auszuzahlen.

Anleger der Future Business und Prosavus brauchen Geduld.

Bis diese Gutachten für die Future Business und die Prosavus fertiggestellt sind, werden einige Wochen oder sogar Monate ins Land gehen. Bis am Ende die Insolvenzverfahren für die Prosavus und die Future Business abgewickelt sind, können viele Jahre ins Land gehen. Ob in der Zwischenzeit Gelder aus den beschlagnahmten Konten freigegeben werden können, wird der Insolvenzverwalter zu prüfen haben.

Haftung der Vermittler

Nicht so lange warten müssen die Anleger der Future Business und der Prosavus, wenn sie Haftungsansprüche gegen die Vermittler geltend machen wollen. Die Vermittler haften nach dem Wertpapierhandelsgesetz auf Schadensersatz, wenn sie keine anleger- und anlagegerechte Beratung durchgeführt haben. Aus den vielen von Resch Rechtsanwälten geprüften Unterlagen von Geschädigten lässt sich aber schon jetzt feststellen, dass es zahlreiche Ansatzpunkte für einen Schadensersatz für die Future-Business- und die Prosavus-Geschädigten gibt. Es kommt aber freilich immer auf den Einzelfall an.

Resch Rechtsanwälte. Anlegeschutz seit 1986. 23 Jahre Erfahrung im Anlegerschutz

Resch Rechtsanwälte verfügen über eine 23-jährige Erfahrung im Anlegerschutz. Geschädigte Anleger können ihren Fall bei Resch Rechtsanwälte kostenlos prüfen lassen.