S&K Fonds durch Sparkasse empfohlen – Anspruch auf Schadensersatz?

27.02.2013 1044 Mal gelesen Autor: Dr. Louis Rönsberg
Die Fonds von S&K, United Investors, oder MIDAS wurden von verschiedensten Finanzberatern an unzählige Anleger empfohlen. Nun prüfen Rechtsanwälte Ansprüche auf Schadensersatz. Nach einem Bericht des Verbrauchermagazins WISO war unter den S&K Empfehlenden auch eine Sparkasse, die Sparkasse Emden.

Seit der Razzia bei S&K am 19.02. sowie weiteren Razzien in München sind unzählige Anleger verunsichert. Bei den auf Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten der Kanzlei SLB Kloepper melden sich immer neue Investoren, die S&K Fonds ihr Vertrauen geschenkt hatten. Vertrauen brachten die Anleger jedoch auch ihrem persönlichen Finanzberater entgegen, der ihnen zu dem jeweiligen Produkt, etwa dem Fonds "S&K Real Estate Value Added" riet. Laut einem Bericht des Verbrauchermagazins WISO am 25.02. empfahl auch die Sparkasse Emden dieses S&K Produkt unter dem Titel: "Von Immobilien aus Zwangsversteigerung profitieren". Zum United Investors & Cie. S&K Real Estate Value Added Immobilien-Handelsfonds heißt es dort, dass "Immobilien eine der sichersten Anlageformen" seine, "dann, wenn der Einkaufspreis stimmt" und dass sich die "erfolgreichen Fondsinitiatoren" seit Jahren mit dem günstigen Einkauf beschäftigen. Weiter wird zugesichert, die "Leistungsbilanz der Fonds" sei "makellos".

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der zahlreiche S&K Anleger vertritt, sieht dies kritisch: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank kritische Berichte zu Finanzprodukten in der Wirtschaftspresse bei ihrer Beratung berücksichtigen. Hier stellt sich die Frage, ob der Sparkasse nicht Zweifel an dem Geschäftskonzept von S&K hätte kommen müssen." Der BGH hatte mit Urteil vom 07.10.2008 (Az. XI ZR 89/07) die Auffassung vertreten, dass eine Bank zwar nicht jede negative Berichterstattung über die von ihr vertriebenen Finanzprodukte kennen muss, dass sie sich Meldungen in der Fachpresse aber auch nicht verschließen darf. In der Vergangenheit war es immer wieder zu kritischen Berichten zu S&K gekommen.

Fraglich ist weiter, ob dem jeweiligen Anlageberater bei der Empfehlung von S&K Fonds Fehler unterlaufen sind. Denn nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Finanzberater, Sparkassen und Banken ihren Kunden nur solche Produkte empfehlen, die zu deren Anlageziel, Risikobereitschaft und Kenntnisstand passen und müssen diese zudem über die Risiken des Produkts aufklären. Für Rechtsanwalt Dr. Rönsberg stellt sich etwa die Frage, ob Kunden im Einzelfall darüber aufgeklärt wurden, was genau mit ihrem Geld in dem Fonds geschehen sollte. Denn ausweislich des Prospekts der United Investors & Cie. über den Fonds "S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG" sollte der Fonds nicht selber Immobilien erwerben, sondern lediglich den Erwerb von Immobilien durch Objektgesellschaften finanzieren, die von einer "S&K Real Estate Value Added GmbH" gegründet werden sollten. Diese Konstruktion beinhaltete spezifische Risiken, auf die nach Ansicht des Fachanwalts im Rahmen einer Beratung hätte hingewiesen werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg und die weiteren Rechtsanwälte der Kanzlei SLB Kloepper stehen für unverbindliche Rückfragen zum Thema S&K sowie im Speziellen zum Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Dr. Louis Rönsberg - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

SLB Kloepper Rechtsanwälte

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