Fundus Fonds 19 „Einkaufszentrum Hamburg-Steilshoop“ – Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011 endgültig

12.06.2011 810 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Fundus Fonds 19: Ansprüche verjähren Ende 2011 endgültig. Anwälte raten zum sofortigen Handeln.

Viele der Fundus Fonds blieben weit hinter den Erwartungen ihrer Initiatoren und Anleger zurück, da von den versprochenen hohen Renditen am Ende nicht viel übrig blieb. Auch der Fundus Fonds 19 enttäuschte seine Anleger: Der Fundus Fonds 19 wurde 1989 aufgelegt und investierte ca. 28,4 Mio. Euro in das City-Center Steilshoop in Hamburg. Von den anfänglich prospektieren Ausschüttungen war schon 8 Jahre später nichts mehr zu sehen, da diese reduziert wurden, bis im Jahr 2001 schließlich gar nichts mehr an die rund 500 Anleger des Fundus Fonds 19 geflossen ist.

Schließlich wurde das Gebäude des Fundus Fonds 19 für 18 Mio. Euro an eine dänische Investorengruppe auf Betreiben der finanzierenden Banken notverkauft, wobei 16 Mio. Euro in die Tilgung der noch offenen Kredite flossen. Nun wurde die Auflösung der Gesellschaft mit der erforderlichen ¾ Mehrheit der Stimmen beschlossen. Geschätzt wird, dass Anleger des Fundus Fonds 19 mehr als 80 oder sogar 90 % ihres Kapitals verloren haben.

Geschädigte Anleger des Fundus Fonds 19 sollten sich jedoch nicht mit ihren Verlusten abfinden, sondern diesen durch die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen Banken und Berater entgegensteuern. Vielfach wurden Anleger des Fundus Fonds 19 falsch beraten, da ihnen die Risiken des Fundus Fonds 19 nicht anleger-und anlagegerecht aufgezeigt wurden. Vielen war auch das Totalverlustrisiko ihres eingezahlten Kapitals nicht bekannt, sodass eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt. Zusätzlich hierzu wurde den Anlegern des Fundus Fonds 19 die Anlage oftmals als bestens zur Altersvorsorge geeignet empfohlen: da der Fundus Fonds 19 als geschlossener Immobilienfonds eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen aber auch Risiken darstellt, kann hiervon keinesfalls gesprochen werden, sodass auch diese Aussage zu einer fehlerhaften Anlageberatung und somit zu einem Schadensersatzanspruch führt.

Allerdings ist den Anlegern ein schnelles Handeln zu raten, da ihre Ansprüche Ende 2011 endgültig verjähren, was bedeutet, dass Ansprüche der Anleger des Fundus Fonds 19, die ihre Ansprüche erst danach erheben, nicht mehr durchgesetzt werden können und diese somit auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Es bestehen jedoch gute Aussichten auf Erfolg, also schadlos von der Anlage an dem Fundus Fonds 19 loszukommen, da bereits viele Gerichte den geschädigten Fundus Fonds-Anlegern ihren Ansprüchen vollständig entsprochen haben. Vor allem wird die Rechtsprechung des BGH bezüglich Kick-Backs schulmäßig angewendet und Anlegern der Fundus Fonds hierdurch Schadensersatz zugesprochen, da diesen meist die erlangten Rückvergütungen der Banken verschwiegen wurden.

Geschädigte Anleger des Fundus Fonds 19 sollten deshalb noch in diesem Jahr ihre Ansprüche erheben, die Verjährungsfrist läuft Ende 2011 aus!

Sollten Sie durch den Fundus Fonds 19 geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/fundus-fonds